Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 1 vom 8.1.2002 Seite 1 bis 30
Aufbewahrung von Akten über Änderungen von Familiennamen und Vornamen sowie über Namensfeststellungen |
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Aufbewahrung von Akten über Änderungen von Familiennamen und Vornamen sowie über Namensfeststellungen
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Aufbewahrung von Akten über Änderungen
von Familiennamen und Vornamen
sowie über Namensfeststellungen
RdErl. d. Innenministeriums v. 19.12.2000 -
I A 3/14-80.10
Mein RdErl. v. 02.07.1980 (SMBl. NRW. 211) wird wie folgt geändert:
1.
In Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a wird das Wort "Regierungspräsidenten" durch das Wort "Bezirksregierungen" ersetzt.
2.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Worte "oder die Änderung" gestrichen.
3.
In Absatz 3 Satz 2 wird "Nummer 5" durch "Absatz 6" ersetzt.
4.
Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
(4) Akten über die Änderung von Familiennamen können nach Ablauf von fünf Jahren den zuständigen kommunalen Archiven angeboten werden.
Die Abgabe ist ebenfalls in dem nach Absatz 6 anzulegenden Verzeichnis zu vermerken.
5.
Die Nummerierung der bisherigen Absätze 4 bis 6 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 wird Absatz 5,
Absatz 5 wird Absatz 6,
Absatz 6 wird Absatz 7.
6.
Im neuen Absatz 5 Satz 3 wird das Wort "Staatsarchiv" durch die Wörter "kommunalen Archiv" ersetzt.
7.
Es wird folgender Absatz 8 angefügt:
(8) Der vorstehende Erlass verliert mit Ablauf des 31.12.2005 seine Gültigkeit.
MBl. NRW. 2001 S. 3