Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 12 vom 8.3.2002 Seite 213 bis 230

Jahresabschlüsse 1998 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien
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Jahresabschlüsse 1998 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien

Landschaftsverband Rheinland

Jahresabschlüsse 1998
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und der Krankenhauszentralwäschereien

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
vom 29. Januar 2002

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 13.12.1999 die Jahresabschlüsse 1998 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen sowie in ihrer Sitzung am17.02.2000 den Jahresabschluss 1998 der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1
Verwendung des Jahresgewinns

1.1
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau

Den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (483.457,46 DM) abzüglich der Einstellung in die zweckgebundene Rücklage (-450.000 DM) in Höhe von 33.457,46 DM, sowie einen Teil des Jahresüberschusses 1998 in Höhe von 566.542,54 DM - also insgesamt 600.000 DM - wird in eine zweckgebundene Investitionsrücklage nach
§ 10 Abs. 3 EigenbetriebsVO sowie nach § 58 Nr.6 AO überführt.

Für den restlichen Teil des Jahresüberschusses 1998 in Höhe von 17.785,61 DM
(584.328,15 DM - 566.642,64 DM) erfolgt der Vortrag auf die neue Rechnung.

1.2
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn

Der gesamte Jahresüberschuss zum 31.12.1998 in Höhe von 108.222,66 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.3
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Der gesamte Jahresüberschuss zum 31.12.1998 in Höhe von 86.681,85 DM wird mit dem Verlustvortrag des Jahres 1997 in Höhe von 84.858,29 DM verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 1.823,56 DM auf neue Rechnung vorgetragen.

1.4
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Der gesamte Jahresüberschuss zum 31.12.1998 in Höhe von 242.019,04 DM wird mit dem Verlustvortrag des Jahres 1997 in Höhe von 994.836,48 DM verrechnet. Für 1999 wird ein Verlustvortrag in Höhe von 752.817,44 DM vorgetragen.

1.5
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Der gesamte Jahresüberschuss zum 31.12.1998 in Höhe von 94.331,66 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2
Vortrag des Bilanzverlustes

Der Bilanzverlust der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.1998 in Höhe von 611.147,30 DM wird auf das Wirtschaftsjahr 1999 vorgetragen.

Die abschließenden Bestätigungsvermerke des Gemeindeprüfungsamtes der Bezirksregierung Düsseldorf über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg - Hau

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirog Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude und des aus mittel- und langfristigen Mitteln finanzierten Nutzungsrechtes erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand‘ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden die Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr erstmalig durch die Fehlbetragsangabe im Anhang gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB ausgewiesen."

Düsseldorf, den 11. Mai 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-11-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bonn zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirog Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand’ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden die Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr erstmalig passiviert bzw. als Fehlbetragsangabe im Anhang gem. Art. 28 Abs. 1

EGHGB ausgewiesen."

Düsseldorf, den 11. Mai 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-12-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Düren zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirog Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand‘ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden die Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr erstmalig durch die Fehlbetragsangabe im Anhang gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB ausgewiesen."

Düsseldorf, den 11. Mai 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-13-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Langenfeld zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirog Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen‘ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden die Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr erstmalig durch die Fehlbetragsangabe im Anhang gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB ausgewiesen."

Düsseldorf, den 11. Mai 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3.-14-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Viersen zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirog Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand‘ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden die Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr erstmalig passiviert bzw. als Fehlbetragsangabe im Anhang gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB ausgewiesen."

Düsseldorf, den 11. Mai 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-15-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Krankenhauszentralwäschereien

des Landschaftsverbandes Rheinland

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland, Pulheim-Brauweiler zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung folgenden eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prü-

fung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass uns der Bestand der Mietwäsche in Höhe von TDM 2.361 aufgrund von Mängeln in der Bestandsführung nicht nachgewiesen wurde.

Mit dieser Einschränkung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 9 Abs. 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Einwendungen nicht ergeben."

Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes:

Die schlechte Ertragslage beruht auf einer Vielzahl von nicht nachvollziehbaren Entscheidungen in der Werkleitung.

Düsseldorf, den 20. Juni 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes

bei der Bezirksregierung Düsseldorf

- 31.7.3.-83 -

Im Auftrag

gez. Schönershofen

Jahresabschlüsse 1999

der Rheinischen Heilpädagogischen Heime

und der Krankenhauszentralwäschereien

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 21.12.2000 die Jahresabschlüsse 1999 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen sowie der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

"1. Verwendung des Jahresgewinns

1.1 Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau

Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (18.515,48 DM) sowie ein Teil des Bilanzge-winnes 1999 in Höhe von 431.484,52 DM - also insgesamt 450.000 DM - werden in eine zweckgebundene Investitionsrücklage nach ' 10 Abs. 3 EigenbetriebsVO sowie nach § 58 Nr.6 AO überführt.

Für den restlichen Teil des Bilanzgewinnes 1999 in Höhe von 18.434,53 DM

erfolgt der Vortrag auf neue Rechnung.

1.2 Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn

Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (177.800,59 DM) sowie ein Teil des Bilanzge-winnes 1999 in Höhe von 22.199,41 DM - also insgesamt 200.000 DM - werden in

eine zweckgebundene Investitionsrücklage nach § 10 Abs. 3 EigenbetriebsVO sowie nach § 58 Nr.6 AO überführt.

Für den restlichen Teil des Bilanzgewinnes 1999 in Höhe von 93.613,62 DM

erfolgt der Vortrag auf neue Rechnung.

1.3 Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Der gesamte Jahresüberschuss zum 31.12.1999 in Höhe von 4.106,43 DM sowie der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (1.823,56 DM) -also insgesamt 5.929,99 DM- werden auf neue Rechnung vorgetragen.

1.4 Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Der gesamte Jahresüberschuss zum 31.12.1999 in Höhe von 365.536,95 DM wird mit dem Verlustvortrag des Jahres 1998 in Höhe von 752.817,44 DM verrechnet. Für 2000 wird ein Verlustvortrag in Höhe von 387.280,49 DM vorgetragen.

1.5 Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Der Jahresüberschuss 1999 in Höhe von 185.481,25 DM sowie ein Teil des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 114.518,75 DM - also insgesamt 300.000 DM - werden in eine zweckgebundene Investitionsrücklage nach § 10 Abs. 3 EigenbetriebsVO sowie nach § 58 Nr.6 AO überführt.

Für den restlichen Teil des Bilanzgewinnes 1999 in Höhe von 53.850,94 DM erfolgt der Vortrag auf neue Rechnung."

2. Vortrag des Bilanzverlustes

Der Bilanzverlust der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.1999 in Höhe von 510.598,77 DM wird auf das Wirtschaftsjahr 2000 vorgetragen.

Die abschließenden Bestätigungsvermerke des Gemeindeprüfungsamtes der Bezirksregierung Düsseldorf über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.


Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."


Düsseldorf, den 28. August 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-11-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bonn zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.


Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werk-leitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."


Düsseldorf, den 28. August 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-12-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Düren zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.


Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen

Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."


Düsseldorf, den 28. August 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-13-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Langenfeld zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.


Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."


Düsseldorf, den 28. August 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-14-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Viersen zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.


Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."


Düsseldorf, den 28. August 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-15-
Im Auftrag
gez. Schönershofen

Krankenhauszentralwäschereien

des Landschaftsverbandes Rheinland

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft MBH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lageberichte vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt mit der Maßgabe, dass die Durchführung der körperlichen Bestandsaufnahme der Mietwäsche in angemessener Frist zu erfolgen hat.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Düsseldorf, den 25. Juli 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes

bei der Bezirksregierung Düsseldorf

- 31.7.3.-83 -

Im Auftrag

gez. Schönershofen

Erneute Veröffentlichung der folgenden Bestätigungsvermerke zu den Jahresabschlüssen zum 31.12.1997 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
Düren, Langenfeld und Viersen

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Düren zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand‘ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.
Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist.
Die Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 2. Juli 1999


Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-13-
gez. S c h ö n e r s h o f e n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Langenfeld zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen‘ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.
Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist.
Die Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 2. Juli 1999


Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-14-
gez. S c h ö n e r s h o f e n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten ‘Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen‘ und ‘Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger‘.

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist.
Die Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 6. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-15-
gez. S c h ö n e r s h o f e n

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Landschaftsverband Rheinland, Köln - Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418, eingesehen werden.

Köln, den 29. Januar 2002

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

MBl. NRW 2002 S. 223