Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 14 vom 19.3.2002 Seite 253 bis 270

Tarifvertrag vom 29. Oktober 2001 zur Änderung von Zuwendungstarifverträgen
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Tarifvertrag vom 29. Oktober 2001 zur Änderung von Zuwendungstarifverträgen

203304

Tarifvertrag
vom 29. Oktober 2001
zur Änderung von Zuwendungstarifverträgen

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums
- B 4150 - 1.20 - IV 1 - u. d. Innenministeriums
- 25 - 7.69 – 1/02 v. 31.1.2002

A.

Den nachstehenden Tarifvertrag, durch den der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 203304 -, sowie die übrigen für den Bereich des öffentlichen Dienstes geltenden Zuwendungstarifverträge (vgl. dazu Abschnitt B dieses RdErl.) geändert worden sind, geben wir bekannt:

Tarifvertrag
vom 29. Oktober 2001

zur Änderung von Zuwendungstarifverträgen

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und*)

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

_______________

*) Gleichlautende Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit
a) der Gewerkschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. - Bundesvorstand -,

diese zugleich handelnd für
- die Gewerkschaft der Polizei,
- die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

- den Marburger Bund,
und
b) mit der DBB Tarifunion, diese zugleich handelnd für
- den Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband,
- die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen.

Der Abschluss von inhaltsgleichen Tarifverträgen und von Anschlusstarifverträgen zu diesem Tarifvertrag mit anderen Gewerkschaften wird jeweils in Teil II des MBL. NRW. bekannt gegeben.

§ 1

Änderung des Zuwendungstarifvertrages für Angestellte

Der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973, zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 30. Juni 2000 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden in der Protokollnotiz Nr. 2 Buchst. a nach den Worten "kommunalen Arbeitgeberverbände" die Worte "oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder" eingefügt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Unterabs. 5 werden die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc werden nach dem Wort "Inanspruchnahme" und nach dem Wort "Antritt" jeweils die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

3.
In § 3 Satz 2 werden die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

§ 2

Änderung des Zuwendungstarifvertrages für Arbeiter des Bundes und der Länder

Der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 12. Oktober 1973, zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 30. Juni 2000 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden in der Protokollnotiz Nr. 2 Buchst. a nach den Worten "kommunalen Arbeitgeberverbände" die Worte " oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder" eingefügt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Unterabs. 5 werden die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc werden nach dem Wort "Inanspruchnahme" und nach dem Wort "Antritt" jeweils die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

3.
In § 3 Satz 2 werden die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

§ 3

Änderung des Zuwendungstarifvertrages für Arbeiter (VKA)

Der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter vom 12. Oktober 1973 (VKA), zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 30. Juni 2000 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden in der Protokollerklärung Nr. 2 Buchst. a nach den Worten "kommunalen Arbeitgeberverbände" die Worte "oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder" eingefügt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Unterabs. 4 werden die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc werden nach dem Wort "Inanspruchnahme" und nach dem Wort "Antritt" jeweils die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

3.
In § 3 Satz 2 werden die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

§ 4

Änderung weiterer Zuwendungstarifverträge

Die zuletzt durch den Tarifvertrag vom 30. Juni 2000 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge geänderten Tarifverträge über eine Zuwendung für

1. Auszubildende vom 12. Oktober 1973 (Bund/TdL),

2. Auszubildende vom 12. Oktober 1973 (VKA),

3. Praktikantinnen (Praktikanten) vom 12. Oktober 1973,

4. Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom 21. April 1986,

5. Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987

werden jeweils wie folgt geändert:

a) In § 2 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc werden nach dem Wort "Inanspruchnahme" und nach dem Wort "Antritt" jeweils die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

b) In § 3 Satz 2 werden die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

§ 5

In-Kraft-Treten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.

B.

Zur Durchführung des Tarifvertrages (der Tarifverträge) weisen wir auf Folgendes hin:

1.
In den Tarifverträgen wird der Änderung des Begriffs "Erziehungsurlaub" in den neuen Begriff "Elternzeit" Rechnung getragen. In den Zuwendungs-Tarifverträgen für Angestellte und Arbeiter wird daneben die Definition des öffentlichen Dienstes um die Arbeitgeberverbände im Bereich der TdL erweitert.

2.
Die jetzt geänderten Tarifverträge sind – soweit das Land davon betroffen ist - wie folgt veröffentlicht worden:

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 SMBl. NRW. 203304 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 203314 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 20319 -,- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen(Praktikanten) vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 20319-,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, v. 21. April 1986, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 2.7.1986 - SMBl. NRW. 20310 -, - Tarifvertrag über eine Zuwendung für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 26.1. 1988 - SMBl. NRW. 203304 -.

MBl. NRW 2002 S. 265