Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 15 vom 21.3.2002 Seite 271 bis 288

Tarifvertrag vom 29. Oktober 2001 zur Änderung von Urlaubsgeldtarifverträgen
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Tarifvertrag vom 29. Oktober 2001 zur Änderung von Urlaubsgeldtarifverträgen

20330

Tarifvertrag
vom 29. Oktober 2001
zur Änderung von Urlaubsgeldtarifverträgen

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums -
B 4140 – 6.1 - IV 1 - u. d. Innenministeriums -
25 – 7.69 – 1/02 v. 30.1.2002

A.

Den nachstehenden Tarifvertrag, durch den der Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 18.3.1977 - SMBl. NRW. 20330 -, sowie die übrigen für den Bereich des öffentlichen Dienstes geltenden Urlaubsgeldtarifverträge (vgl. dazu Abschnitt B dieses RdErl.) geändert worden sind, geben wir bekannt:

Tarifvertrag
vom 29. Oktober 2001
zur Änderung von Urlaubsgeldtarifverträgen

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und*)

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

_______________

*) Gleichlautende Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit

a) der Gewerkschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. - Bundesvorstand -,

diese zugleich handelnd für
- die Gewerkschaft der Polizei,
- die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

- den Marburger Bund,
und
b) mit der DBB Tarifunion, diese zugleich handelnd für
- den Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband,
- die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen.

Der Abschluss von inhaltsgleichen Tarifverträgen und von Anschlusstarifverträgen zu diesem Tarifvertrag mit anderen Gewerkschaften wird jeweils in Teil II des MBL. NRW. bekannt gegeben.

§ 1
Änderung der Urlaubsgeldtarifverträge

Die Tarifverträge über ein Urlaubsgeld für

1
Angestellte vom 16. März 1977, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 26. Mai 1992,

2
Arbeiter vom 16. März 1977, zuletzt geändert durch § 2 des Tarifvertrages zur redaktionellen Änderung und zur Aufhebung von Tarifverträgen vom 29. Mai 2000,

3
Auszubildende vom 16. März 1977, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag
Nr. 6 vom 26. Mai 1992,

4
Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe der Krankenpflegegesetzes in der Krankenpflege oder in der Kinderkrankenpflege oder nach Maßgabe des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom 21. April 1986, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 26. Mai 1992,

5
Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987, zuletzt geändert durch den Änderungs-tarifvertrag Nr. 2 vom 26. Mai 1992,

werden jeweils wie folgt geändert:

a) § 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Absatz 1 Unterabs. 2 und 3 werden jeweils die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit", in Unterabsatz 3 außerdem die Worte "den Erziehungsurlaub" durch die Worte "die Elternzeit" ersetzt.

bb) In der Protokollnotiz Nr. 3 Buchst. a werden jeweils nach den Worten "kommunalen Arbeitgeberverbände" die Worte "oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder" eingefügt.

b) In § 3 Satz 2 werden jeweils die Worte "des Erziehungsurlaubs" durch die Worte "der Elternzeit" ersetzt.

§ 2
In-Kraft-Treten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.

B.

Zur Durchführung des Tarifvertrages weisen wir auf Folgendes hin:

1.
Mit dem Tarifvertrag wird der Änderung des Begriffs "Erziehungsurlaub" in den neuen Begriff "Elternzeit" Rechnung getragen.

2.
Die jetzt geänderten Tarifverträge sind – soweit das Land davon betroffen ist - wie folgt veröffentlicht worden:

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977,
bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 18.3.1977 - SMBl. NRW. 20330 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Arbeiter vom 16. März 1977,
bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 24.3.1977 - SMBl. NRW. 20331 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende vom 16. März 1977,
bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 24.3.1977 - SMBl. NRW. 20319 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des
Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, v. 21. April 1986, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 2.7.1986 - SMBl. NRW. 20310 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April
1987, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 26.1. 1988 - SMBl. NRW. 20319 -.

MBl. NRW 2002 S. 285