Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 18 vom 11.4.2002 Seite 323 bis 340

Staatliche Anerkennung der Ortsteile Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg als Erholungsort
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Staatliche Anerkennung der Ortsteile Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg als Erholungsort

21281

Staatliche Anerkennung
der Ortsteile Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg
als Erholungsort

Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg
vom 18.09.2001 -24.1.7-20-

Aufgrund des § 1 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung - EVO) vom 29.09.1983 (SGV. NRW. 21281) habe ich den Ortsteilen Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg die Artbezeichnung

"Erholungsort"

verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.

Die Anlagen 1 und 2 – textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzbeschreibung und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieser Verfügung.

Anlage 1

Anlage 2 (zeichnerische Darstellung des Kurgebietes, z. Z. nicht in elektronischer Form verfügbar)

MBl. NRW 2002 S. 333