Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 19 vom 12.4.2002 Seite 341 bis 350
Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2001 |
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Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2001
II.
Finanzministerium
Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer
im Haushaltsjahr 2001
RdErl. d. Finanzministeriums vom 27.2.2002
- KomF 1.112 - 6 – IV B 3
Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer nach dem Ist-Aufkommen für das IV. Quartal 2001 beträgt
344.094.825,00 DM.
Hierauf haben die Gemeinden im Dezember 2001 einen Abschlag in Höhe des Zahlbetrages für das III. Quartal von 333.086.181,00 DM erhalten. Hinzu kommt ein Restbetrag von 1,00 DM aus der Abrechnung des 2. Quartals 2001.
Der positive Abrechnungsbetrag für das IV. Quartal wird hiermit auf
11.008.645,00 DM
festgesetzt. Das entspricht 5.628.630,81 EUR.
Der Betrag wird entsprechend den Schlüsselzahlen aufgeteilt, für die Aufteilung werden 5.628.630,00 EUR benötigt. Dieser Betrag wird am 30.01.2002 ausgezahlt. Der Restbetrag von 0,81 EUR wird auf das Jahr 2002 vorgetragen.
MBl. NRW. 2002 S. 347