Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 19 vom 12.4.2002 Seite 341 bis 350

Jahresabschlüsse 2000 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
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Jahresabschlüsse 2000 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Jahresabschlüsse 2000
des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten,
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26.2 2002 – 50 58 06/7/8 –

Die 11. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 5. Tagung am 15. November 2001 den Jahresabschluss 2000 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten entsprechend der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2000, der Bilanz zum 31. Dezember 2000 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2000 und die Jahresabschlüsse 2000 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 2000 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2000 festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

- Den Jahresüberschuss des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten von 162.865,66 DM auf neue Rechnung vorzutragen;

- Den Jahresüberschuss des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm von 99.520,60 DM auf neue Rechnung vorzutragen;

- Den Jahresüberschuss des Westf. Jugendheimes Tecklenburg in Höhe von 13.268,33 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Jahresabschlüsse sind von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf – Gemeindeprüfungsamt – mit folgendem Ergebnis geprüft worden.

Westf. Jugendhilfezentrum Dorsten:

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westfälischen Jugendhilfezentrums Dorsten, Dorsten zum 31. Dezember 2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2000 und den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung des Westfälischen Jugendhilfezentrums Dorsten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 und den entsprechend § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen Jugendhilfezentrums Dorsten. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Demnach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendhilfezentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendhilfezentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Münster, am 24. April 2001

Düsseldorf, 4. Januar 2002

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.3-19 –

Im Auftrag
gez.
(Schönershofen)

Dienstsiegel

Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm:

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westfälischen Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm zum 31. Dezember 2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Westfälischen Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm, Hamm für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 und den entsprechend § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Langebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kinderheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Münster, am 25. Mai 2001

Düsseldorf, 04. Januar 2002

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf

- 31.7.3-16 –

Im Auftrag
gez.
(Schönershofen)

Dienstsiegel

Westfälisches Jugendheim Tecklenburg:

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westfälischen Jugendheimes Tecklenburg, Tecklenburg zum 31. Dezember 2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung des Westfälischen Jugendheimes Tecklenburg, Tecklenburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen Jugendheimes Tecklenburg, Tecklenburg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Demnach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Münster, am 24. April 2001

Düsseldorf, 04. Januar 2002

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf

- 31.7.3-17 –

Im Auftrag
gez.
(Schönershofen)

Dienstsiegel

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Landesjugendamt und Westf. Schulen – in Münster, Warendorfer Straße 25, Zimmer 222, eingesehen werden.

Wolfgang Schäfer

Landesdirektor

MBl. NRW 2002 S. 347