Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 2 vom 14.1.2002 Seite 31 bis 40
Richtlinien zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens (Förderrichtlinien Stadtverkehr FöRi-Sta) |
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Richtlinien zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens (Förderrichtlinien Stadtverkehr FöRi-Sta)
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Richtlinien zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im
Straßenraum in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens
(Förderrichtlinien Stadtverkehr FöRi-Sta)
RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
vom 3.12.2001 – VI A 4
Mein RdErl. v. 7.1.1998 (SMBl. NRW. 1998, S. 342) wird wie folgt geändert
1.
In Nr. 4.3 werden "50.000 DM" ersetzt durch "25.000 €" und "25.000 DM" ersetzt durch "12.500 €".
2.
In Nr. 5.5.2 werden "2.000 DM" ersetzt durch "1.000 €" und "3.000 DM" ersetzt durch "1.500 €".
3.
In Nr. 5.5.3 werden im ersten Absatz "400 DM" jeweils ersetzt durch "200 €" und im zweiten Absatz "50 DM" ersetzt durch "25 €".
4.
In Nr. 6.2.1 wird "50 DM" ersetzt durch "25 €".
5.
In Nr. 7.1.1 wird "Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport" jeweils ersetzt durch "Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr".
6.
In Nr. 7.1.3 wird "Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport" jeweils ersetzt durch "Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr".
7.
In Nr. 7.3.1 wird "Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe" ersetzt durch "Bezirksregierungen".
8.
In Nr. 7.3.2 wird "Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport" ersetzt durch "Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr"
9.
In Nr. 7.3.7 wird "Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport" jeweils ersetzt durch "Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr"
10.
In Nr. 7.5.3 wird "Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport" jeweils ersetzt durch "Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr"
11.
In den zu den Richtlinien gehörenden Mustern wird "DM" jeweils ersetzt durch "€". "Landschaftsverband Rheinland" bzw. "Landschaftsverband Westfalen-Lippe" wird jeweils ersetzt durch "Bewilligungsbehörde".
12.
Im Muster 1 wird die Nr. 8.3 wie folgt neu gefasst: "die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind."
13.
Im Muster 6 wird in der Überschrift " (SMBl. NW.910)" ersetzt durch " (SMBl. NRW.910)".
14.
Im Muster 6 wird die Nr. 6 nach der Überschrift wie folgt neu gefasst: "Die Zuwendung wird in Teilbeträgen ausgezahlt. Für die Anforderung der Teilbeträge ist das Muster 8 zu verwenden. Änderungen bei der Abwicklung (Mittelausgleich) sind jeweils nach Muster 7 zu beantragen."
15.
Im Muster 6 wird im Abschnitt II. Nr. 1 im ersten Satz "ANBest-G/ANBest-P" ersetzt durch "ANBest-G/ANBest-P/NBest-Bau".
16.
Im Muster 6 wird Abschnitt II. Nr. 1 c) wie folgt neu gefasst: "Sie sind verpflichtet, der Bewilligungsbehörde jährlich bis zum 1. März ein fortgeschriebenes Ausgabeblatt nach Muster 9 vorzulegen."
17.
Im Muster 6 wird Abschnitt II. Nr. 1 f) nach einem Semikolon fortgesetzt mit: "welche Maßnahmen im einzelnen in Betracht kommen, hat die Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid konkret festzulegen."
18.
Im Muster 10 wird in der Überschrift "Anteilsfinanzierung" ersetzt durch "Anteilfinanzierung".
19.
Im Muster 10 wird in der Fußnote 2 das Semikolon durch ein Komma ersetzt.
MBl. NRW 2002 S. 35