Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 22 vom 30.4.2002 Seite 383 bis 394

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umwelt -
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Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umwelt -

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Bußgeldkatalog
zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Bereich des Umweltschutzes
- Bußgeldkatalog Umwelt -

RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 2.1.2002 - I - 3/406.51.00 -

1.
Der Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2000 wird in überarbeiteter Fassung neu als Loseblatt-sammlung veröffentlicht. Er bündelt die in den unterschiedlichen Fachgesetzen ausgewiesenen Ordnungswidrigkeitentatbestände. Die Neufassung berücksichtigt die Umstellung von Deutsche Mark auf Euro, zahlreiche Rechtsänderungen sowohl von Bundes- als auch von Landesrecht und ergänzt die bisher erfassten Rechtsgebiete, den Anregungen aus der Praxis folgend.

2.
Ziel des Bußgeldkatalogs ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes zu bewirken. Mit dem Katalog wird den zuständigen Behörden eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, mit der festgestellte Rechtsverstöße unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes angemessen verfolgt werden können.

3.
Die zuständigen Behörden werden angewiesen, bei der Ahndung von Verstößen gegen Umweltschutzbestimmungen diesen Bußgeldkatalog zu berücksichtigen.
Dabei haben die im Katalog genannten Beträge und Rahmensätze für die Bemessung der Geldbuße hierfür nur die Bedeutung einer Richtlinie. Die zuständige Behörde muss in jedem Einzelfall prüfen, ob Besonderheiten des Sachverhalts eine Abweichung von den Rahmensätze verlangen. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Vorgaben des § 17 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten.

4.
Der Bußgeldkatalog ist in drei Abschnitte gegliedert:
Abschnitt A umfasst den Allgemeinen Teil;

Abschnitt B enthält die einzelnen Sachbereiche:

Abfallbeseitigung
Immissionsschutz
Gewässerschutz
Chemikalien
Bodenschutz
Naturschutz und Landschaftspflege
Flurbereinigung
Pflanzenschutz
Düngemittel
Forstschutz
Jagdschutz
Fischereischutz und
Gentechnik.

In den einzelnen Sachbereichen sind diejenigen Ordnungswidrigkeiten besonders kenntlich gemacht, bei denen eine Ahndung durch Verwarnungsgeld in Betracht kommt.

Im Abschnitt C erfolgt die Angabe von Rechtsquellen.

5.
Der Bußgeldkatalog Umwelt ist auf Grund seines Umfangs hier nicht abgedruckt. Er ist kostenlos zu beziehen beim
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf;
E-Mail: poststelle@munlv.nrw.de
Internet: http://www.munlv.nrw.de ; unter dieser Adresse ist der Bußgeldkatalog
abrufbar.

Ergänzungslieferungen zur Loseblattsammlung werden ausschließlich ins Internet gestellt.

6.
Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig wird der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 1.3.2000 (MBl. NRW. S. 518) aufgehoben.

MBl. NRW 2002 S. 393