Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 22 vom 30.4.2002 Seite 383 bis 394

Zum Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) vom 6. Dezember 1995
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Zum Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) vom 6. Dezember 1995

20310

Zum Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen
und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb)
vom 6. Dezember 1995

Durchführungshinweise

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums – B 4200 – 2.1 – IV 1 –
u. d. Innenministeriums – II A 2 – 7.30.01 –
25.02.2002

Der Abschnitt II des Gem. RdErl. des Finanzministeriums und des Innenministeriums vom 21.3.1997 – SMBl. NW. 20310 – wird wie folgt geändert und ergänzt:

  1. Hinweise zu § 3
    Der letzte Satz der Hinweise (Für Arbeiter...maßgebend) wird gestrichen.
    Das bisher als Anlage 3 beigefügte Arbeitsvertragsmuster ist zu entfernen.
  2. Hinweise zu § 49
    Im dritten Absatz, zweiter Satz der Hinweise (Bei einem GdB...Schwerbehinderten-
    gesetz) wird der Text nach dem Semikolon wie folgt neu gefasst: "in diesen Fällen besteht ggf. Anspruch auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach dem SGB IX (bis 30.6.2001: Schwerbehindertengesetz)."
  3. Hinweise zu § 56
    Der letzte Absatz (Ferner wird...zu beachten) wird gestrichen.
  4. Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Neufassungen ersetzt

Anlage 1

Anlage 2

MBl. NRW 2002 S. #