Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 22 vom 30.4.2002 Seite 383 bis 394
Zum Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) vom 6. Dezember 1995 |
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zugehörige Anlagen : |
Zum Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) vom 6. Dezember 1995
20310
Zum Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen
und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb)
vom 6. Dezember 1995
Durchführungshinweise
Gem. RdErl. d. Finanzministeriums – B 4200 – 2.1 – IV 1 –
u. d. Innenministeriums – II A 2 – 7.30.01 –
25.02.2002
Der Abschnitt II des Gem. RdErl. des Finanzministeriums und des Innenministeriums vom 21.3.1997 – SMBl. NW. 20310 – wird wie folgt geändert und ergänzt:
- Hinweise zu § 3
Der letzte Satz der Hinweise (Für Arbeiter...maßgebend) wird gestrichen. - Hinweise zu § 49
Im dritten Absatz, zweiter Satz der Hinweise (Bei einem GdB...Schwerbehinderten- - Hinweise zu § 56
Der letzte Absatz (Ferner wird...zu beachten) wird gestrichen.
- Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Neufassungen ersetzt
Das bisher als Anlage 3 beigefügte Arbeitsvertragsmuster ist zu entfernen.
gesetz) wird der Text nach dem Semikolon wie folgt neu gefasst: "in diesen Fällen besteht ggf. Anspruch auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach dem SGB IX (bis 30.6.2001: Schwerbehindertengesetz)."
MBl. NRW 2002 S. #