Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 22 vom 30.4.2002 Seite 383 bis 394

Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung -Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung-
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Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung -Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung-

20530

Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung
-Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung-

RdErl. d. Innenministeriums vom 13.12.2001 –
41.3 – 6230

1.

Die polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsunfallverhütung. Es ist notwendig, die Qualität der polizeilichen Verkehrssicherheitsberatung zu sichern und ihre Wirksamkeit weiterhin zu fördern.

2.

Die langjährige Auswertung der Verkehrsunfälle zeigt, dass bestimmte Altersgruppen auf Grund spezifischer Risiken landesweit einer erhöhten Verkehrsunfallgefahr unterliegen. Diesen Zielgruppen besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer, die bei der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung vorrangig zu berücksichtigen sind, müssen landesweit in Inhalt und Umfang möglichst einheitlich mindestens die gleichen Grundinformationen vermittelt werden.

Gemeinsam mit dem Polizeifortbildungsinstitut Neuss und den Bezirksregierungen wurden daher zielgruppenbezogen inhaltliche und zeitliche Standards für die künftige Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater erarbeitet (Anlage 1).

Für die Vermittlung der Standardthemen sind - ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater von 1.540 Stunden - wöchentlich durchschnittlich ca. 15 Beratungseinheiten à 45 Minuten je Verkehrssicherheitsberaterin/-berater vorgesehen.

Die im Rahmen der Standards zu leistenden Beratungseinheiten und ein gleicher Anteil für administrative Aufwendungen (z.B. An-/Abfahrt, Vor-/Nachbereitung) machen ca. 58 % der Gesamtarbeitszeit der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater (Stellensockel der BKV 2000) aus.

Die verbleibenden Zeitkontingente sind bedarfsorientiert für behördeneigene Themen und/oder zur Intensivierung der Standardthemen zu nutzen. Hierbei sind durchschnittlich weitere ca. 10 Beratungseinheiten wöchentlich zu veranschlagen.

3.

Nach den Bezugserlassen wirken Beamtinnen und Beamte des Bezirksdienstes bei der Verkehrssicherheitsberatung mit. Dies gilt vorrangig für Themen und Maßnahmen mit besonderem örtlichen Bezug und für praktische Übungen im Verkehrsraum. Hinsichtlich der Mitwirkung des Bezirksdienstes bei der Verkehrssicherheitsberatung für bestimmte Zielgruppen wurden ebenfalls Standards erarbeitet (Anlage 2).

Die durch die Bezirksbeamtinnen/-beamten wahrzunehmenden Aufgaben (Beratungseinheiten und administrative Aufwendungen) machen - ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1.540 Stunden - ca. 9 % ihrer Gesamtarbeitszeit (Stellensockel der BKV 2000) aus.

4.

Die Bezirksregierungen werden gebeten, mir bis zum 15.12.2003 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

Anlage 1

Standards für die Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung

der Verkehrsicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater

der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

1.1
Zielgruppen Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufe I

Themenschwerpunkte:

Vermittlung von Grundinformationen und Übungen als "Erst-Teilnehmer" des Straßenverkehrs in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kindergärten im Elementarbereich sowie aufbauende, systematische Weiterführung in Schulen mit entsprechenden Lerninhalten und Übungen als Fußgänger, als Radfahrer sowie als Benutzer des ÖPNV und Heranführung an den motorisierten Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Schulen

1.1.1
Zielgruppe Elementarbereich (3-Jahres-Zyklus)

Grundinformationen als "Erst-Teilnehmer" am Straßenverkehr, einschließlich "Kindergartenweg-Training"

2 BE* je Gruppe

Aufklärung von Erziehungsberechtigten über spezifische Gefahren für Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger

4 BE je 3 Gruppen

Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bei der Verkehrserziehung

2 BE je Institution

1.1.2
Zielgruppe Primarbereich (4-Jahres-Zyklus)

Informationen für Schulanfänger und Schulzweigwechsler als Fußgänger/Radfahrer und als Benutzer des ÖPNV mit Aufklärung über besondere Gefahren im Freizeitbereich, einschließlich "Schulweg -Training"

2 BE je Klasse

Praktische Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum (zusammen mit Bezirksbeamten)

2 BE je Klasse

Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/Lehrern bei der Ver-kehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger

4 BE je 3 Klassen

1.1.3
Zielgruppe Sekundarstufe I (6-Jahres-Zyklus)

Verkehrsaufklärung mit Hinweis auf altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere als Zweiradfahrer; Auswirkungen von Alkohol, Drogen sowie Aggressionen und Imponiergehabe

4 BE je Klasse

Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/ Lehrern bei der Verkehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren

4 BE je Institution

1.2
Zielgruppe Sekundarstufe II (3-Jahres-Zyklus)

Themenschwerpunkte:

Verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Behörden, Vereinen usw. durch

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere Auswirkungen von Alkohol und Drogen, erhöhte Risiken durch Aggressionen und Imponiergehabe

4 BE je Klasse

1.3
Zielgruppe "Junge Erwachsene" -18 bis 24 Jahre- (1-Jahres-Zyklus)

Themenschwerpunkte:

Verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen usw. durch

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr; insbesondere Auswirkungen von Alkohol und Drogen, erhöhte Risiken durch Aggressionen und Imponiergehabe

Zeitansatz siehe Nr. 1.5

Darstellung der Zusammenhänge zwischen Einstellungen, Verantwortungsbewusstsein und Fahrverhalten

1.4
Zielgruppe Senioren (1-Jahres-Zyklus)

Themenschwerpunkte:

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen usw. durch

Informationen über altersspezifische Unfallrisiken, vorbeugende Verhaltensempfehlungen insbesondere als Radfahrer und als Kraftfahrer

Zeitansatz siehe Nr. 1.5

1.5
Zeitansatz für die Zielgruppen "Junge Erwachsene" und Senioren

Für die Zielgruppen "Junge Erwachsene" und Senioren ist ein prozentualer Zeitansatz für beide Zielgruppen von insgesamt 15 Prozent der Jahresarbeitsleistung der Verkehrssicher-heitsberater zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung der Zeitansätze ist von einer Jahresarbeits-leistung pro Verkehrssicherheitsberater von 1.540 Stunden auszugehen.

Die Polizeibehörden entscheiden selbst über die Aufteilung der Zeitkontingente innerhalb dieser Zielgruppen. Bei den Senioren ist die Hälfte des vorgesehenen Zeitansatzes durch den Bezirksdienst zu leisten (siehe Anlage 2, Nr. 1.4).

Anlage 2

Standards für die Mitwirkung
der Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten
bei der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

1.1
Zielgruppen Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufe I

Themenschwerpunkte:

Durchführung praktischer Übungen mit "Erst-Teilnehmern" am Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kindergärten im Elementarbereich sowie aufbauende, systematische Weiterführung in Schulen mit entsprechenden Übungen als Fußgänger, als Radfahrer sowie als Benutzer des ÖPNV und Heranführung an den motorisierten Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Schulen

1.1.1
Zielgruppe Elementarbereich (3-Jahres-Zyklus)

Durchführung praktischer Übungen mit "Erst-Teilnehmern" am Straßenverkehr, einschließlich "Kindergartenweg-Training"

2 BE* je Gruppe

Mitwirkung bei der Aufklärung von Erziehungsberechtigten über spezifische Gefahren für Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger

2 BE je 3 Gruppen

1.1.2
Zielgruppe Primarbereich (4-Jahres-Zyklus)

Durchführung praktischer Übungen mit Schulanfängern und Schulzweigwechslern als Fußgänger /Radfahrer und als Benutzer des ÖPNV mit Aufklärung über besondere Gefahren im Freizeitbereich, einschließlich "Schulweg -Training"

2 BE je Klasse

Praktische Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum (zusammen mit Verkehrssicherheitsberatern)

4 BE je Klasse

Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/ Lehrern in der Verkehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger

2 BE je 3 Klassen

1.1.3
Zielgruppe Sekundarstufe I (6-Jahres-Zyklus)

Mitwirkung bei der Verkehrsaufklärung mit Hinweis auf altersspezifische Unfallgefahren im Schul-/Wohnumfeld, insbesondere als Zweiradfahrer

2 BE je Klasse

Unterstützung von Lehrerinnen/Lehrern und Erziehungs-berechtigten bei der praktischen Verkehrserziehung im Schul-/Wohnumfeld

2 BE je Institution

1.4
Zielgruppe Senioren (1-Jahres-Zyklus)

Themenschwerpunkte:

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen usw. durch

Informationen über altersspezifische Unfallrisiken im un-mittelbaren Wohnumfeld, insbesondere als Fußgänger, Radfahrer und Benutzer des ÖPNV

Durch den Bezirksdienst ist die Hälfte des für diese Zielgruppe insgesamt vorgesehenen Zeitansatzes zu übernehmen.

(siehe Anlage 1, Nr. 1.5)

MBl. NRW 2002 S. 390