Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 24 vom 14.5.2002 Seite 415 bis 422
Zusammenlegung der Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster |
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Zusammenlegung der Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster
2005
Zusammenlegung der Bauabteilungen
der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
v. 27.2.2002
1.
Die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf nach § 8 Abs. 2 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes (Bauabteilung) werden zum 01.März 2002 auf die Oberfinanzdirektion Münster übertragen.
2.
Die Bauabteilungen der Oberfinzdirektionen Düsseldorf und Münster werden zu einer Bauabteilung in der Oberfinanzdirektion Münster zusammengefasst
3.
Die Bauabteilung untersteht der Dienstaufsicht des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und das Bundesministerium für Verteidigung die Fachaufsicht über die Bauabteilung
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
MBl. NRW 2002 S. 416