Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 24 vom 14.5.2002 Seite 415 bis 422

Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2002/2003; Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2002/2003; Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ausschreibung
des Landeswettbewerbs 2002/2003;
Unser Dorf soll schöner werden –
Unser Dorf hat Zukunft

Bek. d Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

vom 22. 1. 2002

Hiermit schreibe ich den

Landeswettbewerb 2002/2003
Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft

aus. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für den Bundeswettbewerb 2004 "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft". Er wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgeschrieben. Die Deutsche Gartenbaugesellschaft wird erneut mit der Durchführung des Bundeswettbewerbes beauftragt.

Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Mit der Durchführung habe ich die Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalen beauftragt, sie arbeiten zusammen mit:

- der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) und den anerkannten Naturschutzverbänden

- der Regionaldirektion Münster, Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde NRW

- den kommunalen Spitzenverbänden

- den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, Ämter für Denkmalpflege

- den Verbänden der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes im Rheinland und in Westfalen-Lippe

- den Landfrauenverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe

- den Landesverbänden der Gartenbauvereine und der Heimatvereine im Rheinland und in Westfalen-Lippe

- dem Tourismusverband Nordrhein-Westfalen.

1
Ziele des Wettbewerbes

Seit 40 Jahren ist der Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft" für alle Beteiligten Anreiz, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mitzugestalten und damit auch im Sinne einer lokalen Agenda 21 einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten. Diese werden traditionell durch Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft genutzt und gepflegt. Sie sind bedeutende Standorte für Arbeiten und Wohnen. Darüber hinaus übernehmen die gewachsenen Kulturlandschaften zunehmend wichtige Ausgleichsfunktionen für Natur und Umwelt; Erholung und Freizeit gewinnen an Bedeutung.

Es ist Ziel des Wettbewerbes, die Orte so in die Planungen der Kreise, Städte und Gemeinden einzubinden, dass ländliches Wohnen und die wirtschaftliche Basis von Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Fremdenverkehr gestärkt wird. Initiative und Eigenverantwortung sind die Fundamente des Zusammenlebens der Menschen. Ihre Lebensqualität im Dorf hängt in entscheidendem Maße von verantwortlicher Nutzung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Potenziale ab. Dieses Ziel kann durch die Dorfbewohner selbst im Zusammenwirken mit ihrer Gemeinde erreichet werden.

Die Dörfer werden daher angeregt, ihre kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, baulichen und ökologischen Strukturen zu erhalten und diese im Sinne einer Zukunftssicherung weiter zu entwickeln. Der Wettbewerb will motivieren, Perspektiven für Dorf und Region eigenverantwortlich aufzubauen und nachhaltig umzusetzen. Diese Zielsetzung entspricht auch den Anforderungen einer lokalen Agenda 21. Im Einzelnen gilt es:

- das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes zu fördern,

- Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern, wo möglich neue zu schaffen,

- die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,

- die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.

Der Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft" trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf bewusst zu gestalten, zu pflegen und für die Zukunft weiter zu entwickeln. Er stellt beispielhafte Leistungen und Lösungsansätze heraus und regt weitere Orte zu eigenen Aktivitäten an.

2
Bewertung der Dörfer

Auf der Grundlage des nachfolgenden Bewertungsrahmens nimmt die Bewertungskommission eine Gesamtbewertung des teilnehmenden Dorfes vor. Die Einzelmaßnahmen werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammen geführt und entsprechend bewertet. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher regionaler, sozialer und finanzieller Ausgangssituationen eines jeden Dorfes werden gemeinsame Leistungen der Bürger vorgestellt, die für ihr Dorf bedeutsam sind und seine nachhaltige Entwicklung fördern.

Alle Aktivitäten im Rahmen einer lokalen Agenda 21 fördern die Gesamtbewertung. Grundsätzlich werden bei der Bewertung die Ausgangslage, die sich aus ihr ableitenden Gestaltungsmöglichkeiten und die im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb erbrachten Leistungen des Dorfes und seiner Bürger berücksichtigt. Initiative und die Bereitschaft, Eigenverantwortung für eine umfassende Ortsentwicklung zu übernehmen, steht in allen Bereichen der Bewertung im Vordergrund.

2.1
Bewertungsbereiche

Konzeption und deren Umsetzung

bis 10 Punkte

Zielsetzung:

Verbesserung der Lebensqualität und Erhaltung des unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakters in bürgerschaftlicher Mit- und Eigenverantwortung, gegebenenfalls Erarbeitung eines Dorfmarketing mit Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte oder einer lokalen Agenda 21.

Mögliche Maßnahmen:

Ideen, Konzepte und Planungen der Bürger und der Kommunen, zum Beispiel für zeitgemäße Wohnformen auf dem Land, Straßenverkehr, öffentlichen Personennahverkehr oder Bürgerbus, Regenwassernutzung, Energie, Abfall u.a.

Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen     

bis 15 Punkte

Zielsetzung:

Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und Fremdenverkehr und weitergehende Nutzung örtlicher Erwerbs- und Versorgungspotenziale in unternehmerischer und bürgerschaftlicher Eigeninitiative.

Mögliche Maßnahmen:

Geschäfte zur örtlichen Versorgung, darunter auch landwirtschaftlicher Direktabsatz, Erhalt gewerblicher Einrichtungen und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Gewerbe, Handel, Telekommunikation, Gastronomie, Fremdenverkehr u.a.

Soziales und kulturelles Leben

bis 20 Punkte

Zielsetzung:

Förderung des Gemeinschafts- und Zusammenlebens von Alt- und Neubürgern sowie Einbindung von Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen und Herkunft in der Dorfgemeinschaft.

Mögliche Maßnahmen:

Soziale, kulturelle und kirchliche Einrichtungen, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Senioren und Vereine, Sport, Vereinsleben, Selbsthilfeleistungen und Gemeinschaftsaktionen, landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften, Dorffeste, Hilfsaktionen, u.a. mehr.

Baugestaltung und Entwicklung

bis 20 Punkte

Zielsetzung:

Erhaltung der ortsbildprägenden Bausubstanz, nachhaltige, dem Bedarf entsprechende Siedlungsentwicklung und Baugestaltung.

Mögliche Maßnahmen:

Denkmalpflege und Pflege der Baukultur, sparsamer Umgang mit Flächen, Einsatz umweltverträglicher Materialien und Techniken beim Bauen, zukunftsfähige Architektur- und Energiekonzepte, Um- und Weiternutzung vorhandener, auch ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude u.a.

Grüngestaltung und Entwicklung

bis 20 Punkte

Zielsetzung:

Dorfgestaltung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, Förderung naturnaher Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt im Dorf.

Mögliche Maßnahmen:

Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Gärten, öffentlichen Freiflächen, Friedhöfen und Schulgärten, Flächenentsiegelung, Blumenschmuck, Fassadenbegrünung, Verwendung standortgerechter, gegebenenfalls heimischer Bäume und Sträucher, Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern, Erhaltung von Hecken- und Mauersäumen.

Dorf und Landschaft

bis 15 Punkte

Zielsetzung:

Gestaltung des Ortsrandes, Einbindung in die Landschaft, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile einschließlich Bewirtschaftung einer vielfältigen Kulturlandschaft, Biotop- und Artenschutz.

Mögliche Maßnahmen:

Sicherung und Entwicklung vorhandener Trocken-, Feucht- und Kulturbiotope, Pflege von Stillgewässern, Bächen und deren Ufern, Verwendung heimischer Gehölze bei Pflanzmaßnahmen, ordnungsgemäße Landbewirtschaftung, Anlage und Pflege von Freizeit- und Erholungsanlagen.

2.2
Landesbewertungskommission

Eine sachverständige Bewertungskommission bewertet die Teilnehmer am Landeswettbewerb. Die Bewertungskommission setzt sich zusammen aus

- Vertretern der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe

- Vertretern der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)

- Bezirksregierung Münster, Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde Nordrhein-Westfalen

- den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen

- den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe

- den Verbänden der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes im Rheinland und in Westfalen-Lippe

- den Landfrauenverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe

- den Landesverbänden der Gartenbauvereine und der Heimatvereine
im Rheinland und in Westfalen-Lippe

- dem Tourismusverband Nordrhein-Westfalen

Die Landesbewertungskommission wird im Sommer 2003 den Entscheid auf Landesebene durchführen. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.3
Auszeichnungen

Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten (zum Beispiel ökologische Maßnahmen, soziale und kulturelle Leistungen, unternehmerische Initiativen, Dorfmarketing oder besondere gestalterische Details) werden Sonderpreise vorgesehen.

3
Durchführung des Wettbewerbes

3.1
Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit vorwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Das Dorf wird von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet (siehe 4.1). Eine Meldung kann auch durch den/die Ortsvorsteher/in oder durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als zehn Teilnehmern im Kreis wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Gebietsentscheid vorausgesetzt (siehe 3.2).

Nichtteilnahmeberechtigt sind:

- Orte, die aus den Landeswettbewerben 1997 und 2000 als Landessieger hervor gegangen sind

- Orte, die den Bundeswettbewerben 1995 - 2001 mit einer Goldplakette ausgezeichnet wurden.

3.2
Kreis- und Bezirkswettbewerb

Die Kreise und kreisfreien Städte führen bereits im Jahr 2002 als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2003 einen Kreiswettbewerb durch. Die Kreisbewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt.

Bei der Auswahl der Mitglieder der Kreisbewertungskommission soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinne der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine, im besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatverbände berücksichtigt werden.

Für Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich weniger als zehn Ortsteile am Wettbewerb beteiligen, trifft eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Bewertungskommission die Vorentscheidung. Im Interesse der Entwicklung von ländlich strukturierten Gemeindeteilen der Ruhrgroßstädte und Städte der angrenzenden Ballungsrandzone kann ein eigenständiger Bezirkswettbewerb "Ruhrgebiet" im engen Einvernehmen zwischen den Landwirtschaftskammern, dem Kommunalverband Ruhr und den beteiligten Städten durchgeführt werden.

3.3
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb

Von den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können

ab 10 Ortsteile

1 Kreissieger

ab 30 Ortsteile

2 Kreissieger

ab 50 Ortsteile

3 Kreissieger

ab 70 Ortsteile

4 Kreissieger

ab 90 Ortsteile

5 Kreissieger

ab 110 Ortsteile

6 Kreissieger

ab 130 Ortsteile

7 Kreissieger

für den Landeswettbewerb gemeldet werden.

4
Anmeldung und Termine

4.1
Kreiswettbewerbe 2002

Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2002 (siehe 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2002 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.

4.2
Landeswettbewerb 2003

Die Kreise übersenden der zuständigen
Landwirtschaftskammer Rheinland
Endenicher Allee 60
48147 Münster

bzw.

Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
Nevinghoff 40
53115 Bonn

bis spätestens 31.10.2002 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile unter Angabe der Einwohnerzahl und des Namens der Gemeinde. Die Kreissieger (siehe 3.3) sind der zuständigen Landwirtschaftskammer nach Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum 31.12.2002, zu melden.

4.3
Bundeswettbewerb 2004

Der Bundeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft" 2004 wurde im Dezember 2001 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2004 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) meldet die Landessieger bis zum 01. Juni 2004 zur Teilnahme an. Die Bundesbewertungskommission wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit

- dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

- dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

- der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.

- dem Deutschen Landfrauenverband e.V.

- den Kommunalen Spitzenverbänden

- dem Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft

berufen. Sie ermittelt die Bundessieger im Sommer 2004.

Düsseldorf, den 22. Januar 2002

Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

gez. Bärbel Höhn

MBl. NRW 2002 S. 419