Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 26 vom 22.5.2002 Seite 437 bis 456

Bestandsabgleich der Grundsteuermessbeträge
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
 

Bestandsabgleich der Grundsteuermessbeträge

20025

Bestandsabgleich der Grundsteuermessbeträge

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums 0 2310 - 1 - II B 2 -
u. d. Innenministeriums 54 / 54 - 45.00
v. 04.04.2002

1.
Zur Aufklärung von Differenzen der Grundsteuermessbeträge zwischen den Datenbeständen im Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) und den Datenbeständen in den Kommunalverwaltungen kann ein Bestandsabgleich durchgeführt werden. Dabei werden auf Anforderung der Kommunalverwaltung für jedes in der Bewertungsdatei gespeicherte Einheitswertkonto der in dieser Gemeinde belegenen Grundstücke die letztgültigen Daten geliefert. Dies gilt nicht für Konten, die ausschließlich für interne Zwecke der Finanzverwaltung geführt werden.

2.
Inhalt und Aufbau der zu übermittelnden Datensätze ergeben sich aus der Anlage 1. Eine detailliertere Aufschlüsselung bestimmter Feldinhalte ist als Anlage 2 beigefügt.

3.
Die technischen Rahmenbedingungen für den Datenaustausch werden vom RZF in enger Anlehnung an die vom LDS für die laufenden Lieferungen von Grundsteuerdaten an die Gemeinden bestimmten Konventionen festgelegt.

4.
Die von den Kommunen aufgrund des Bestandsabgleichs festgestellten Abweichungen sind aufzuklären. Zunächst soll versucht werden, die Abweichung innerhalb der Kommune aufzuklären, sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, ist die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes in die Überprüfung einzubeziehen. Eine Arbeitshilfe zur Fehleraufklärung ist als Anlage 3 beigefügt.

5.
Der Gem. RdErl. d. Finanzministeriums 0 2310 - 1 - II B 2 - u. d. Innenministeriums V B 2/54 - 45.00 v. 19.10.1979, zuletzt geändert durch Gem. RdErl. v. 28.05.1993 "Datenträgeraustausch bei der Grundsteuer – Bestandsabgleich" (SMBl. NW. 20025) wird aufgehoben.

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

MBl. NRW 2002 S. 438