Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 28 vom 28.5.2002 Seite 491 bis 512
Investitionsprogramm 2002 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen |
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zugehörige Anlagen : |
Investitionsprogramm 2002 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
Investitionsprogramm 2002
und sonstige Krankenhausmaßnahmen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bek. d. Ministeriums für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
v. 23.3.2002 - III C 1 - 5750.02 -
Nach § 20 des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - KHG NRW - vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.Dezember 2001 (GV. NRW. S. 876), wird für das Jahr 2002 folgendes Investitionsprogramm aufgestellt und veröffentlicht:
1
Zur Finanzierung stehen folgende Mittel zur Verfügung:
1.1 |
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1.2 |
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729.467.500 € |
2
Die unter 1. genannten Mittel werden wie folgt verplant:
2.1
Weiterfinanzierung der vor 2002 begonnenen Krankenhausbaumaßnahmen
- Ausgabemittel - |
168.638.500 € |
2.21
Errichtung von Krankenhäusern (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb im Rahmen seiner Aufgabenstellung nach dem Feststellungsbescheid notwendigen Anlagegütern (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 KHG NRW)
- Anlage A - |
216.850.000 € |
2.22 |
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- Anlage B - |
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2.23 |
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2.3 |
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2.4
Für die pauschale Förderung (§§ 25 und 26 KHG NRW)
- Anlage C - |
305.183.000€ |
3.
Sofern bei den Förderrahmenerhöhungen (Nr. 2.3) Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen werden, wird das Fördervolumen (Nrn. 2.21 und 2.22 zusammen) bzw. das Mittelkontingent (Nr. 2.23 ) um diesen Betrag erhöht.
4.
Diese Bekanntmachung ist keine Genehmigung zum Baubeginn. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dem KHG NRW entsteht nach § 20 S. 4 KHG NRW mit der schriftlichen Bewilligung der Fördermittel, mit der auch die Aufnahme der in der Anlage A genannten Vorhaben in das Investitionsprogramm 2002 verbunden ist.
MBl. NRW 2002 S. 504