Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 31 vom 14.6.2002 Seite 545 bis 560
Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) im Haushaltsjahr 2002 |
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Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) im Haushaltsjahr 2002
Innenministerium
Bemessung der Fördersätze
für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV)
im Haushaltsjahr 2002
RdErl. d. Innenministeriums v.
22.1.2002
34 - 61.00.42 - 1027/02
Im Hinblick auf die Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemein-den (GV) ist die finanzielle Leistungsfähigkeit dieser Gebietskörperschaften und ihre Beteiligung am Finanz- und Lastenausgleich zu berücksichtigen.
Mit dem kommunalen Finanz- und Lastenausgleich wird u.a. die Zielsetzung verfolgt, die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden (GV) einander anzugleichen. Bei der Einbeziehung der Finanzkraft in die Bemessung von Fördersätzen ist deshalb grundsätzlich zu berücksichtigen, ob eine Gemeinde auf Grund ihrer eigenen Einnahmekraft wiederholt auf Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht angewiesen war und daher als überdurch-schnittlich finanzstark anzusehen ist.
Vom Vorliegen einer überdurchschnittlichen Finanzkraft bei einer Gemeinde im Haushaltsjahr 2002 ist dann auszugehen, wenn diese in den Haushaltsjahren 2000, 2001 und 2002 mindestens in zwei dieser Haushaltsjahre keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat. Die Gemeinden, auf die dieser Sachverhalt zutrifft, werden in der beiliegenden Übersicht benannt. Bei allen übrigen Gemeinden ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine durchschnittliche Finanzkraft gegeben ist.
Von diesen Grundsätzen können Ausnahmen bei der Bemessung von Fördersätzen nur dann als vertretbar angesehen werden, wenn sich in besonders gelagerten Fällen eine außergewöhnliche Belastungssituation bei der betroffenen Gemeinde ergibt und landespolitische Intentionen dafür sprechen, von der vorgegebenen Einstufung der Gemeinde abzuweichen. Hierzu bedarf es der Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde dieser Gemeinde.
Bei der Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) sind die vorstehenden Ausführungen zu beachten.
Gemeinden mit
überdurchschnittlicher Finanzkraft
im Haushaltsjahr 2002
Im Regierungsbezirk Arnsberg
Stadt Attendorn
Stadt Ennepetal
Stadt Erndtebrück
Stadt Erwitte
Stadt Kreuztal
Gemeinde Neunkirchen
Stadt Plettenberg
Gemeinde Schalksmühle
Im Regierungsbezirk Detmold
Stadt Blomberg
Stadt Borgholzhausen
Stadt Halle (Westf.)
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Stadt Porta Westfalica
Gemeinde Rödinghausen
Gemeinde Steinhagen
Gemeinde Verl
Im Regierungsbezirk Düsseldorf
Stadt Düsseldorf
Stadt Haan
Stadt Heiligenhaus
Stadt Hilden
Stadt Langenfeld (Rhld.)
Stadt Mettmann
Stadt Ratingen
Stadt Straelen
Im Regierungsbezirk Köln
Stadt Frechen
Gemeinde Hellenthal
Stadt Hürth
Stadt Wermelskirchen
Stadt Wesseling
Stadt Wiehl
Im Regierungsbezirk Münster
Gemeinde Altenberge
Stadt Münster
Stadt Oelde
Stadt Sassenberg
MBl. NRW. 2002 S. 556