Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 32 vom 24.6.2002 Seite 561 bis 572

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2002
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Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2002

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer
im Haushaltsjahr 2002

RdErl. d. Innenministeriums v. 29.04.2002
35 – 71.02-7343/02 (5)

Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen wird für die Zeit vom 01.01.2002 bis 31.03.2002 auf

1.124.538.101,00 €

festgesetzt.

Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftssteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.

MBl. NRW 2002 S. 569