Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 32 vom 24.6.2002 Seite 561 bis 572
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels |
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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Fachhochschule
Düsseldorf
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Bek. d. Fachhochschule Düsseldorf v. 23. 4. 2002 - I 2.05
Im Sachgebiet „Studentische Angelegenheiten“ der Fachhochschule Düsseldorf ist ein Dienstsiegel gestohlen worden. Im mittleren Kreis befindet sich das Landeswappen, im äußeren Kreis die Beschriftung „Fachhochschule Düsseldorf“. Das Siegel trägt die römische Zahl III über dem Landeswappen.
Das Dienstsiegel wird hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar der Fachhochschule Düsseldorf, Universitätsstraße, Geb. 23.31/32, 40225 Düsseldorf, mitzuteilen.
Der Kanzler
der Fachhochschule Düsseldorf
Harald Wellbrock
MBl. NRW 2002 S. 571