Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 32 vom 24.6.2002 Seite 561 bis 572

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Fachhochschule Düsseldorf

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Bek. d. Fachhochschule Düsseldorf v. 23. 4. 2002 - I 2.05

Im Sachgebiet „Studentische Angelegenheiten“ der Fachhochschule Düsseldorf ist ein Dienstsiegel gestohlen worden. Im mittleren Kreis befindet sich das Landeswappen, im äußeren Kreis die Beschriftung „Fachhochschule Düsseldorf“. Das Siegel trägt die römische Zahl III über dem Landeswappen.

Das Dienstsiegel wird hiermit für ungültig erklärt.

Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar der Fachhochschule Düsseldorf, Universitätsstraße, Geb. 23.31/32, 40225 Düsseldorf, mitzuteilen.

Der Kanzler

der Fachhochschule Düsseldorf

Harald Wellbrock

MBl. NRW 2002 S. 571