Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 36 vom 3.7.2002 Seite 643 bis 662
Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung – |
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Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung –
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Regelung über die Entschädigung für
die ehrenamtlichen Mitglieder der
Selbstverwaltungsorgane
und die von den Selbstverwaltungsorganen
gebildeten
Ausschüsse der Feuerwehr-Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen
– Entschädigungsregelung –
Bekanntmachung der
Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 14.01.2002.
- Im Titel werden nach den Worten „ 10. November 1999“ die Worte „i. d. Fassung vom 10. Dezember 2001“ angefügt.
- In § 3 werden die Worte „100,00 DM“ durch die Worte „50,00 EURO“ ersetzt.
- In § 5 S. 1 werden die Worte „400,00 DM“ durch die Worte „200,00 EURO“, die Worte „200,00 DM“ durch die Worte „100,00 EURO“ ersetzt.
- In § 7 werden nach den Worten „in Kraft“ die Worte „,die Änderungen im Titel, § 3 und § 5 S. 1 treten mit Wirkung zum 01. Januar 2002 in Kraft“ angefügt.
Dr. h. c. Klaus Schneider
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung
G E N E H M I G U N
G
Essen, 09. Januar 2002
I.2-3546.115
Landesversicherungsamt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
Knümann
MBl. NRW. 2002 S. 661