Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 36 vom 3.7.2002 Seite 643 bis 662

Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand,
Energie und Verkehr

Gemeinsame Geschäftsordnung
der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen
des Landes Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand,
Energie und Verkehr
v. 27. 05.2002 (I C 2 – 84 – 15)

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.11.1999 (MBl. NRW. 2000 S. 105) wird wie folgt geändert:

1
In § 3 Abs. 3 letzter Satz wird die Angabe "5000,- DM (= 2556,46 EURO)" durch die Angabe "2500 Euro" ersetzt.

2
In § 5 Abs. 2 wird unter dem letzten Spiegelstrich das Wort "Kammermitglieder" durch die Wörter "hauptamtlichen Mitglieder" ersetzt.

MBl. NRW 2002 S. 652