Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 36 vom 3.7.2002 Seite 643 bis 662
Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft und
Mittelstand,
Energie und Verkehr
Gemeinsame Geschäftsordnung
der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft und
Mittelstand,
Energie und Verkehr
v. 27. 05.2002 (I C 2 – 84 – 15)
Die
Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.11.1999 (MBl. NRW. 2000 S. 105) wird wie
folgt geändert:
1
In § 3 Abs. 3 letzter Satz wird die Angabe "5000,- DM (= 2556,46
EURO)" durch die Angabe "2500 Euro" ersetzt.
2
In § 5 Abs. 2 wird unter dem letzten Spiegelstrich das Wort
"Kammermitglieder" durch die Wörter "hauptamtlichen
Mitglieder" ersetzt.
MBl. NRW 2002 S. 652