Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 40 vom 22.7.2002 Seite 757 bis 766

Änderung  der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung  der Beamtinnen und Beamten  im Geschäftsbereich des Ministeriums  für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
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Änderung  der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung  der Beamtinnen und Beamten  im Geschäftsbereich des Ministeriums  für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

I.

203034

Änderung
 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung
 der Beamtinnen und Beamten
 im Geschäftsbereich des Ministeriums
 für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

RdErl. des Ministeriums
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport vom 5. Juni 2002 –
I 3.1501.7

Der RdErl. v. 26.10.2001 – SMBl. NRW. 203034 (MBl. NRW. S. 1398)–, wird wie folgt geändert:

1
In Ziffer „12.2.1 Beurteilungsvorschlag“ werden nach dem Absatz 1 folgende neuen Absätze eingefügt:

„Die Erstbeurteilerin/der Erstbeurteiler ist i.d.R. die/der unmittelbare Vorgesetzte/r der/des zu Beurteilenden, sofern die Erstbeurteilerin/der Erstbeurteiler einer höheren Besoldungsgruppe bzw. vergleichbaren Vergütungsgruppe angehört.

Sollte die Erstbeurteilerin/der Erstbeurteiler und die/der zu Beurteilende einer gleichen Besoldungsgruppe, bzw. für die Erstbeurteilerin/den Erstbeurteiler geltenden vergleichbaren Vergütungsgruppe angehören, geht die Pflicht zur Erstbeurteilung auf die/den nächst höhere/n Vorgesetze/n über. In Zweifelsfällen tritt die Leitung der Behörde, der Einrichtung oder der Bauabteilung an die Stelle der Erstbeurteilerin/des Erstbeurteilers.“

2
Änderungen der Übersicht „12.2.2 Schlusszeichnung“:

2.1
In Nr. 3, Spalte 3 (Erstbeurteilung) wird nach den Wörtern „Behörden- bzw. Einrichtungsleitung“ ein Komma eingefügt, danach werden die Worte „unmittelbare/r Vorgesetzte/r, Leitung der Bauabteilung der OFD“ angefügt.

2.2
In Nr. 3, Spalte 4 (Schlusszeichnung) wird nach den Buchstaben „MSWKS“ das Komma gestrichen und ein Semikolon eingefügt. Nach dem Semikolon werden die Worte

„für den höheren Dienst, Leitung der Abteilung I; für den gehobenen und mittleren Dienst, Ständige Vertretung der Leitung der Abteilung I“

eingefügt.

3
In Nr. 3, Spalte 2 (Beamtinnen und Beamte) werden die Worte „Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen“ ersetzt durch die Worte „Bauabteilung der Oberfinanzdirektion“

MBl. NRW. 2002 S. 758