Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 40 vom 22.7.2002 Seite 757 bis 766
Vorschriften für den Vertrieb und die Nutzung von Geobasisinformationen der Landesvermessung des Landes Nordrhein-Westfalen (GeoInfoErlass) |
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Vorschriften für den Vertrieb und die Nutzung von Geobasisinformationen der Landesvermessung des Landes Nordrhein-Westfalen (GeoInfoErlass)
71341
Vorschriften
für den Vertrieb und die Nutzung
von Geobasisinformationen der Landesvermessung
des Landes Nordrhein-Westfalen
(GeoInfoErlass)
RdErl. d. Innenministeriums
v. 2.7.2002 - 36.3 - 6816
Mein RdErl. v. 5.12.2001 (SMBl. NRW.71341) wird wie folgt geändert:
1
Nr. 1.2 erhält folgende Fassung:
Produkte der Landesvermessung im Sinne dieses Erlasses sind
a) Digitale Landschaftsmodelle
b) Digitale Geländemodelle
c) Digitale Orthophotos
d) Digitale topographische Karten
e) Analoge topographische Karten
f) CD-ROM Top50 NRW
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist ein Gemeinschaftsprodukt von Landesvermessung und Liegenschaftskataster. In Bezug auf den Grundriss gelten die Kreise und kreisfreien Städte, in Bezug auf die Höhe das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen als Dateninhaber. Für die Abgabe und die Nutzung von Kartenblättern der DGK5 oder von Teilen oder Zusammensetzungen davon in analoger Form oder im Rasterdatenformat, die hierfür zu entrichtenden Entgelte und deren Verteilung auf die Dateninhaber gelten dem Grunde und der Höhe nach die Vorschriften des Erlasses über die Führung der Digitalen Grundkarte (DGK-Erlass). Die Vorschriften dieses Erlasses finden für die DGK5 keine Anwendung.
2
In Nr. 6.1 werden die Hinweise auf die Fußnoten 2 und 3 gestrichen.
3
Die Fußnoten 2 und 3 werden gestrichen.
4
In Nr. 5.4 Abs. 2 der Anlage wird der Klammerausdruck des vorletzten
Abschnittes gestrichen.
MBl. NRW
2002 S. 763