Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 43 vom 2.8.2002 Seite 811 bis 834
Zulassung von Stellen für die Untersuchung von Abfällen, Sickerwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser nach § 25 Landesabfallgesetz |
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Zulassung von Stellen für die Untersuchung von Abfällen, Sickerwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser nach § 25 Landesabfallgesetz
74
Zulassung von
Stellen
für die Untersuchung von Abfällen,
Sickerwasser, Oberflächenwasser
und Grundwasser
nach § 25 Landesabfallgesetz
RdErl. d.
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v.
3.7.2002
IV - 4 – 115.5.2
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 21.08.2000 - IV A 6 – 115.5.2 (SMBl. NRW. 74) wird wie folgt geändert:
1
Nummer 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
“Eine Zulassung wird für bestimmte Untersuchungsparameter unter Angabe des
Untersuchungsverfahrens widerruflich und befristet erteilt. Die Zulassung
erfolgt für die Teilbereiche:
1a: Allgemeine Untersuchungsparameter und -verfahren für Abfall;
1b: Sonderuntersuchungsparameter und -verfahren für Abfall zur energetischen Verwertung;
1c: Sonderuntersuchungsparameter und -verfahren für Abfall aus mechanisch-biologischer Restabfallbehandlung;
2: Geotechnische Untersuchungsparameter und -verfahren für Abfall;
3: Allgemeine Untersuchungsparameter und -verfahren für Sickerwasser;
4: Allgemeine Untersuchungsparameter und -verfahren für Grund- und Oberflächenwasser;
5: Biologische Untersuchungsparameter und -verfahren für Sickerwasser, Grund- und Oberflächenwasser;
6: Untersuchungsparameter und -verfahren für Deponiegas und Bodenluft.“
2
In Nummer 2 Absatz 3 werden die Worte „Anlage 1“ durch das Wort „Anlage“
ersetzt.
3
Nummer 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 17025 (übergangsweise bis
31.08.2003 DIN EN 45001) einzuhalten.“
4
Nummer 3.2 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.
5
Die bisherige „Anlage 1“ wird durch die neu gefasste „Anlage“ ersetzt.
6
Die Anlage 2 entfällt.