Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 45 vom 29.8.2002 Seite 859 bis 870

Erklärungsbogen mit Belehrung des Betroffenen zur Durchführung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b des Atomgesetzes (AtG)
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Erklärungsbogen mit Belehrung des Betroffenen zur Durchführung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b des Atomgesetzes (AtG)

II.

Erklärungsbogen mit Belehrung des Betroffenen
zur Durchführung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung
nach § 12 b des Atomgesetzes (AtG)

Bek. d. Ministeriums
für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
vom 11.7.2002 (IV 1 – 8001.6.49)

Nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2002 (BGBl. I S. 1351), in Verbindung mit Nr. 8.1.1 des Teils III der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25. Januar 2000 (GV. NRW. S. 54) ist das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr u.a. zuständig für die Durchführung der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe nach § 12 b AtG. Zu diesem Zweck wird nachstehend gemäß § 5 Abs. 6 der Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung - AtZüV) vom 01.07.1999 (BGBl. I S. 1525), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.07.2001 (BGBl. I S. 1714), ein amtliches Formular (Anlage) bekannt gegeben.

Anlage

MBl. NRW. 2002 S. 863