Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 45 vom 29.8.2002 Seite 859 bis 870

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für das Haushaltsjahr 2002
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für das Haushaltsjahr 2002

II.

Zweckverband Verkehrsverbund

Rhein-Ruhr (VRR)

Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
für das Haushaltsjahr 2002

Aufgrund der §§ 8 Absatz 1 und 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV NW S. 621), der §§ 41 Absatz 1 h) und 77 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW, S. 666), zuletzt beide geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV NW, S 245 ff) und des § 10 der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr am 21. März 2002 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                                                             1.038.917.930 EUR

in der Ausgabe auf                                                               1.038.917.930 EUR

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf                                                             1.119.030 EUR

in der Ausgabe auf                                                               1.119.030 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2002 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben  in Anspruch genommen werden  dürfen, wird auf 51.130 EUR festgesetzt.

§5

Steuersätze werden nicht festgesetzt.

§ 6

1.         Die allgemeine Verbandsumlage wird gemäß § 19 der Zweckverbandssatzung (ZVS) auf 609,979 Mio EUR festgesetzt.

            Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Mio EUR

Stadt Bochum

     37,621

Stadt Bottrop

       3,484

Stadt Dortmund

     69,508

Stadt Düsseldorf

    100,821

Stadt Duisburg

      54,512

Ennepe-Ruhr-Kreis

      13,514

Stadt Essen

      73,540

Stadt Gelsenkirchen

      21,728

Stadt Hagen

      19,207

Stadt Herne

        8,243

Stadt Krefeld

      22,283

Kreis Mettmann

      12,738

Stadt Mönchengladbach

      13,600

Stadt Monheim a.d.Ruhr

        1,198

Stadt Mülheim a.d.Ruhr

      31,108

Stadt Neuss

        8,849

Kreis Neuss

        5,413

Stadt Oberhausen

      19,186

Kreis Recklinghausen

      17,342

Stadt Remscheid

        7,696

Stadt Solingen

      15,205

Stadt Viersen

        2,084

Kreis Viersen

        3,623

Stadt Wuppertal

      47,476

    609,979

2.         Die Verbandsmitglieder können diese Umlagebeträge um die in § 19 Absatz 5 ZVS näher bezeichneten Leistungen kürzen.
In der Höhe der vorgenommenen Kürzung erlischt der Anspruch des Zweckverbandes.

3.         Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils spätestens bis zum 30.04. und 30.09.2002 an den Zweckverband zu entrichten.
§ 19 Absatz 6 ZVS bleibt hiervon unberührt.

4.         Umlagebeträge, die nicht fristgerecht beim Zweckverband eingehen, sind mit 2 v. H. über dem Basiszinssatz der Euröpäischen Zentralbank zu verzinsen.

Für die Verzinsungspflicht gilt auch dann der letzte Tag des jweiligen Quartalsmonats, wenn der Zahltag auf einen Sonnabend, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonntag fällt.

§ 7

Der Differenzbetrag zwischen Soll-Umlage und Ist-Umlage ist vom 01. Juli 2002 an bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung mit 2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, wenn er die Ist-Umlage um mehr als 5 v.H. übersteigt.

Grundlage für die Berechnung der Zinsen sind die an den und die vom Zweckverband  tatsächlich geleisteten Zahlungen.

§ 8

1.         Die Umlage zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs im VRR gemäß § 17 ZVS wird auf 19.049.000,00 EUR festgesetzt

            Im einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

           

Stadt Bochum

    728.000,00 EUR

Stadt Bottrop

    235.000,00 EUR

Stadt Dortmund

 2.581.000,00 EUR

Stadt Düsseldorf

 3.675.000,00 EUR

Stadt Duisburg

 1.008.000,00 EUR

Ennepe- Ruhr-Kreis

    797.000,00 EUR

Stadt Essen

 2.133.000,00 EUR

Stadt Gelsenkirchen

    262.000,00 EUR

Stadt Hagen

      48.000,00 EUR

Stadt Herne

    326.000,00 EUR

Stadt Krefeld

    374.000,00 EUR

Kreis Mettmann

 1.120.000,00 EUR

Stadt Mönchengladbach

    386.000,00 EUR

Stadt Mülheim a.d.Ruhr

    371.000,00 EUR

Kreis Neuss

 1.670.000,00 EUR

Stadt Oberhausen

    320.000,00 EUR

Kreis Recklinghausen

    691.000,00 EUR

Stadt Remscheid

    266.000,00 EUR

Stadt Solingen

    291.000,00 EUR

Kreis Viersen

    209.000,00 EUR

Stadt Wuppertal

 1.126.000,00 EUR

19.049.000,00 EUR

2.         Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 30.04. und 30.09.2002 an den Zweckverband VRR zu entrichten.

§ 9

1.         Die Umlage zur Deckung des allgemeinen Eigenaufwandes des Zweckverbandes wird auf  1.972.400,00 EUR festgesetzt. Diese Umlage ist von den Verbandsmitgliedern gemäß § 22 ZVS im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen aufzubringen (Stand: 31.12.2000)

            Im einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Stadt Bochum

  106.470,00 EUR

Stadt Bottrop

    32.830,00 EUR

Stadt Dortmund

  160.330,00 EUR

Stadt Düsseldorf

  154.980,00 EUR

Stadt Duisburg

  140.160,00 EUR

Ennepe-Ruhr-Kreis

    95.480,00 EUR

Stadt Essen

  162.030,00 EUR

Stadt Gelsenkirchen

    75.860,00 EUR

Stadt Hagen

    55.300,00 EUR

Stadt Herne

    47.510,00 EUR

Stadt Krefeld

    65.310,00 EUR

Kreis Mettmann

  126.350,00 EUR

Stadt Mönchengladbach

      71.590,00 EUR

Stadt Monheim a.d.Ruhr

      11.840,00 EUR

Stadt Mülheim a.d.Ruhr

      47.050,00 EUR

Stadt Neuss

    40.830,00 EUR

Kreis Neuss

    79.990,00 EUR

Stadt Oberhausen

    60.470,00 EUR

Kreis Recklinghausen

  179.000,00 EUR

Stadt Remscheid

    32.470,00 EUR

Stadt Solingen

    44.910,00 EUR

Stadt Viersen

    21.000,00 EUR

Kreis Viersen

    60.900,00 EUR

Stadt Wuppertal

    99.740,00 EUR

1.972.400,00 EUR

2.         Die Umlage ist spätestens bis zum 31. März 2002 in einer Summe an den Zweckverband VRR zu zahlen.

§ 10

1.         Die Umlage zur Deckung des SPNV- Aufwandes des Zweckverbandes wird auf  2.900.470,00 EUR festgesetzt. Diese Umlage ist von den Kreisen und kreisfreien Städten gemäß § 5 Absätze 1 und 3 RegG NW in Verbindung mit § 23, Satz 3 ZVS im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen (Stand: 31.12.2000) aufzubringen.

            Im einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Stadt Bochum

   156.570,00 EUR

Stadt Bottrop

     48.280,00 EUR

Stadt Dortmund

   235.760,00 EUR

Stadt Düsseldorf

   227.910,00 EUR

Stadt Duisburg

   206.110,00 EUR

Ennepe- Ruhr-Kreis

   140.410,00 EUR

Stadt Essen

   238.270,00 EUR

Stadt Gelsenkirchen

   111.560,00 EUR

Stadt Hagen

     81.320,00 EUR

Stadt Herne

     69.860,00 EUR

Stadt Krefeld

     96.030,00 EUR

Kreis Mettmann

   203.220,00 EUR

Stadt Mönchengladbach

   105.280,00 EUR

Stadt Mülheim a.d.Ruhr

     69.190,00 EUR

Kreis Neuss

   177.670,00 EUR

Stadt Oberhausen

     88.920,00 EUR

Kreis Recklinghausen

   263.220,00 EUR

Stadt Remscheid

     47.750,00 EUR

Stadt Solingen

     66.040,00 EUR

Kreis Viersen

   120.420,00 EUR

Stadt Wuppertal

   146.680,00 EUR

2.900.470,00 EUR

2.         Die Umlage ist spätestens bis zum 31. März 2002 in einer Summe an den Zweckverband VRR zu zahlen.

§ 11

1.         Die Sonderumlage zur Finanzierung des stadtbahnbedingten Eigenaufwandes der VRR GmbH wird auf 669.000,00 EUR festgesetzt.
Diese Umlage ist gemäß Protokollnotiz zu § 23 ZVS von den Verbands- mitgliedern, die Gesellschafter der ehemaligen Stadtbahngesellschaft Rhein-Ruhr mbH waren, im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile am 31.12.1987 wie folgt aufzubringen:

Stadt Bochum

    78.274,00 EUR

Stadt Dortmund

  119.215,00 EUR

Stadt Düsseldorf

  124.566,00 EUR

Stadt Duisburg

    85.431,00 EUR

Stadt Essen

  128.115,00 EUR

Stadt Gelsenkirchen

    64.022,00 EUR

Stadt Hattingen

    14.252,00 EUR

Stadt Herne

    19.536,00 EUR

Stadt Mülheim a.d.Ruhr

    35.590,00 EUR

669.000,00 EUR

(Die Umlage der nicht zum Zweckverband gehörenden kreisangehörigen Stadt Hattingen wird gemäß Protokollnotiz zu § 23 ZVS vom Ennepe- Ruhr-Kreis aufgebracht).

2.         Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils spätestens zum 01. April und zum 01. Juli 2002 an den Zweckverband VRR zu entrichten.

3.         Die Städte Oberhausen, Recklinghausen und Witten sind von der Finanzierung des stadtbahnbedingten Eigenaufwandes ausgenommen.

§ 12

Die endgültige allgemeine Verbandsumlage für das Jahr 2000 (Ist-Umlage) wird
auf 563,686 Mio EUR festgesetzt. Im Einzelnen gelten folgende Umlagebeträge:

                                                                      Mio EUR

Stadt Bochum                                                   33,393

Stadt Bottrop                                                      3,196

Stadt Dortmund                                                 58,550

Stadt Düsseldorf                                               89,281

Stadt Duisburg                                                  49,061

Ennepe- Ruhr-Kreis                                         12,252

Stadt Essen                                                       68,436

Stadt Gelsenkirchen                                          20,671

Stadt Hagen                                                      21,561

Stadt Herne                                                         6,669

Stadt Krefeld                                                    20,699

Kreis Mettmann                                                11,614

Stadt Mönchengladbach                                    15,038

Stadt Monheim a. Rhein                                     1,035

Stadt Mülheim a.d.Ruhr                                    28,572

Stadt Neuss                                                       10,729

Kreis Neuss                                                        5,399

Stadt Oberhausen                                              14,752

Kreis Recklinghausen                                       15,774

Stadt Remscheid                                                 7,336

Stadt Solingen                                                  13,947

Stadt Viersen                                                      2,018

Kreis Viersen                                                     3,666

Stadt Wuppertal                                                50,037

                                                                        563,686

§ 13

1.         Zum Ausgleich der Mindererlöse aus Anwendung der Übergangstarife bzw. durch Anwendung des VRR- Tarifs von Nicht- VRR- Unternehmen wird eine Sonderumlage in Höhe von 292.000,00 EUR festgesetzt.

Im einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Stadt Bochum

   17.000,00 EUR

Stadt Bottrop

     2.000,00 EUR

Stadt Dortmund

   30.000,00 EUR

Stadt Düsseldorf

   45.000,00 EUR

Stadt Duisburg

   25.000,00 EUR

Ennepe- Ruhr-Kreis

     6.000,00 EUR

Stadt Essen

   35.000,00 EUR

Stadt Gelsenkirchen

   10.000,00 EUR

Stadt Hagen

   11.000,00 EUR

Stadt Herne

     3.000,00 EUR

Stadt Krefeld

   11.000,00 EUR

Kreis Mettmann

     6.000,00 EUR

Stadt Mönchengladbach

     8.000,00 EUR

Stadt Monheim a. Rhein

     1.000,00 EUR

Stadt Mülheim a.d.Ruhr

   15.000,00 EUR

Stadt Neuss

   10.000,00 EUR

Kreis Neuss

     3.000,00 EUR

Stadt Oberhausen

     7.000,00 EUR

Kreis Recklinghausen

     8.000,00 EUR

Stadt Remscheid

     4.000,00 EUR

Stadt Solingen

     7.000,00 EUR

Stadt Viersen

     1.000,00 EUR

Kreis Viersen

     2.000,00 EUR

Stadt Wuppertal

25.000,00 EUR

292.000,00 EUR

§ 14

1.         Zur Finanzierung der Betriebsleistungen der BVR-GmbH wird eine Sonderumlage in Höhe von 6.328.000,00 EUR festgesetzt.

Im einzelnen werden folgende Umlagebeiträge erhoben:

Stadt Bochum

                   4.000,00

Stadt Bottrop

               239.000,00

Stadt Dortmund

                          0,00

Stadt Düsseldorf

               223.000,00

Stadt Duisburg

                 27.000,00

Ennepe -Ruhr-Kreis

               446.000,00

Stadt Essen

               383.000,00

Stadt Gelsenkirchen

               147.000,00

Stadt Hagen

               158.000,00

Stadt Herne

                   1.000,00

Stadt Krefeld

               134.000,00

Kreis Mettmann

            1.155.000,00

Stadt Mönchengladbach

                 61.000,00

Stadt Monheim a.d.Ruhr

                          0,00

Stadt Mülheim a.d.Ruhr

                   2.000,00

Stadt Neuss

               615.000,00

Kreis Neuss

            1.145.000,00

Stadt Oberhausen

                 33.000,00

Kreis Recklinghausen

               403.000,00

Stadt Remscheid

                 42.000,00

Stadt Solingen

                   1.000,00

Stadt Viersen

               186.000,00

Kreis Viersen

               625.000,00

Stadt Wuppertal

               298.000,00

            6.328.000,00

2.         Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 30.04. und 30.09.2002 an den Zweckverband zu entrichten.

§ 15

Weitere Vorschriften werden nicht aufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)               eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)              diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)               der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder

d)              der Form und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband VRR vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Haushaltssatzung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2002 mit Verfügung vom 26. April 2002 genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Hinweis nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung NW werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2002 kann bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes VRR, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15 (Zimmer 15.25) eingesehen werden.

Essen, 19. Juni 2002

Adolf   M i k s c h

Vorsitzender der Verbandsversammlung

MBl. NRW. 2002 S. 866