Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 47 vom 12.9.2002 Seite 887 bis 910

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage2
 

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)

I.

20020

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien
des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)

Bek. d. Innenministeriums v. 31.07.2002
- 51 – 02.01.01 -

Die Bek. d. Innenministeriums v. 16.05.1991 (SMBl. NRW. 20020) wird wie folgt geändert:

In § 96 Abs. 3 GGO wird folgender neuer Satz 4 angefügt:

„In Fällen, in denen Fragen der Textfassung von Beschlüssen des Landtags oder seiner Ausschüsse relevant sind, ist durch das federführende Ministerium in Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium das Einvernehmen mit der Landtagsverwaltung herzustellen.“

- MBl. NRW. 2002 S. 888