Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 47 vom 12.9.2002 Seite 887 bis 910
Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) |
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zugehörige Anlagen : |
Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)
I.
20020
Gemeinsame Geschäftsordnung
für die Ministerien
des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)
Bek. d. Innenministeriums v. 31.07.2002
- 51 – 02.01.01 -
In
§ 96 Abs. 3 GGO wird folgender neuer Satz 4 angefügt:
„In
Fällen, in denen Fragen der Textfassung von Beschlüssen des Landtags oder
seiner Ausschüsse relevant sind, ist durch das federführende Ministerium in
Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium das Einvernehmen mit
der Landtagsverwaltung herzustellen.“