Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 47 vom 12.9.2002 Seite 887 bis 910
Jahresabschlüsse 2000 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien |
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Normkopf Norm Normfuß |
Jahresabschlüsse 2000 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien
Landschaftsverband
Rheinland
Jahresabschlüsse 2000
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und der Krankenhauszentralwäschereien
Bek.
d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 23. Juli 2002
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer
Sitzung am 22.11.2001 die Jahresabschlüsse 2000 der Rheinischen
Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen sowie
den Jahresabschluss 2000 der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und
über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt
beschlossen:
1
Verwendung der Bilanzgewinne bzw. des Jahresüberschusses
1.1
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau
Der Bilanzgewinn in Höhe von 66.213,12 DM wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
1.2
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn
Der Bilanzgewinn in Höhe von 241.384,02 DM wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
1.3
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren
Der Jahresüberschuss in Höhe von 25.204,32 DM
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.4
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld
Der Jahresüberschuss in Höhe von 400.066,14 DM wird mit dem Verlustvortrag des Jahres 1999 in Höhe von 387.280,49 DM verrechnet. Der Restbetrag in Höhe von 12.785,65 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.5
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen
Ein Teil des Bilanzgewinnes in Höhe von 500.000,00 DM
wird in eine zweckgebundene Investitionsrücklage nach § 10 Abs. 3 EigVO sowie
nach § 58 Nr. 6 AO überführt. Für den restlichen Teil des Jahresergebnisses
2000 in Höhe von 46.312,98 DM erfolgt der Vortrag auf neue Rechnung.
2
Vortrag des Bilanzverlustes
Der Bilanzverlust der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2000 in Höhe von 408.756,71 DM wird auf das Wirtschaftsjahr 2001 vorgetragen.
Die abschließenden Bestätigungsvermerke des
Gemeindeprüfungsamtes der Bezirksregierung Düsseldorf über die
Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:
Rheinisches Heilpädagogisches Heim
Bedburg-Hau
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes
Bedburg-Hau zum 31.12.2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG
Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2000 bis 31. Dezember 2000 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Düsseldorf, den 22. April 2002
Der
Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-11-
Im Auftrag
gez. S c h ö n e r s h o f e n
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bonn
zum 31.12.2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhand GmbH
(Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2000 bis 31. Dezember 2000 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Düsseldorf, den 22. April 2002
Der
Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-12-
Im Auftrag
gez. S c h ö n e r s h o f e n
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Düren
zum 31.12.2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhand GmbH
(Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2000 bis 31. Dezember 2000 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Düsseldorf, den 22. April 2002
Der
Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-13-
Im Auftrag
gez. S c h ö n e r s h o f e n
Rheinisches Heilpädagogisches Heim
Langenfeld
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes
Langenfeld zum 31.12.2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG
Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2000 bis 31. Dezember 2000 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Düsseldorf, den 22. April 2002
Der
Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-14-
Im Auftrag
gez. S c h ö n e r s h o f e n
Rheinisches Heilpädagogisches Heim
Viersen
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes
Viersen zum 31.12.2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG
Treuhand GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2000 bis 31. Dezember 2000 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Düsseldorf, den 22. April 2002
Der
Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-15-
Im Auftrag
gez. S c h ö n e r s h o f e n
Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der
Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland zum 31.12.2000
beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH
(Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2000 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für
die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und
Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Düsseldorf, den 30. April 2002
Der
Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei
der Bezirksregierung Düsseldorf
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31.7.3.-83 -
Im
Auftrag
gez. S
c h ö n e r s h o f e n
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte
können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der
Dienststunden, 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Landschaftsverband Rheinland, Köln -
Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418 eingesehen werden.
Köln, den 23. Juli 2002
Der
Direktor
des
Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW. 2002 S. 907