Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 47 vom 12.9.2002 Seite 887 bis 910

Satzung  der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Satzung  der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“

71260

Satzung
 der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“

Bek. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales,
 Qualifikation und Technologie v. 9 .7.2002
 – 324 – 4460.64.1

Die Bekanntmachung des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.04.1977 (MBl. NRW. 1977 S. 501) wird wie folgt geändert:

In § 11 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:

„Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder ein einzelner dieser Spitzenverbände können Stiftungsmittel im Sinne von Satz 1 auch für Projekte des Landesbehindertenrates oder seiner Mitglieder mit deren Einverständnis beantragen.“

- MBl. NRW. 2002 S. 890