Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 47 vom 12.9.2002 Seite 887 bis 910
Satzung der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“ |
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Satzung der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“
71260
Satzung
der „Stiftung des Landes
Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“
Bek. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie v. 9
.7.2002
– 324 – 4460.64.1
Die
Bekanntmachung des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.04.1977 (MBl. NRW. 1977 S. 501) wird wie folgt geändert:
In
§ 11 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:
„Die
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder ein
einzelner dieser Spitzenverbände können Stiftungsmittel im Sinne von Satz 1
auch für Projekte des Landesbehindertenrates oder seiner Mitglieder mit deren
Einverständnis beantragen.“
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MBl. NRW. 2002 S. 890