Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 41 vom 1.10.2003 Seite 1107 bis 1124

Jahresabschlüsse 2001 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
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Jahresabschlüsse 2001 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Jahresabschlüsse 2001
des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten,
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26. August 2003
- 50 58 06/7/8 -

Die 11. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 7. Tagung am 14. November 2002 die Jahresabschlüsse 2001 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 2001 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2001 festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

1
Der Gewinnvortrag des WJHZ Dorsten in Höhe von 83.271,89 Euro (162.865,66 DM) aus dem Jahr 2000 wird als Betriebsmittelrücklage in die zweckgebundenen Rücklagen eingestellt.

2
Der Jahresüberschuss 2001 des WJHZ Dorsten von 8.099,08 Euro (15.840,41 DM) wird in Höhe von

-     2.083,76 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

-     6.015,31 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

3
Der Gewinnvortrag des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm aus früheren Jahren von insgesamt 324.729,47 Euro (635.115,64 DM) wird als Betriebsmittelrücklage in die zweckgebundenen Rücklagen eingestellt.

4
Der Jahresüberschuss 2001 des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm von 32.600,48 Euro (63.761,00 DM) wird in Höhe von

-     7.568,57 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

-     25.031,91 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

5
Der Gewinnvortrag des Westf. Jugendheimes Tecklenburg aus früheren Jahren von insgesamt 620.375,73 Euro (1.213.349,46 DM) wird als Betriebsmittelrücklage in die zweckgebundenen Rücklagen eingestellt.

6
Der Jahresüberschuss 2001 des Westf. Jugendheimes Tecklenburg von 154.905,61 Euro (302.969,02 DM) wird in Höhe von

-     18.519,12 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

-     136.386,48 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

Die Jahresabschlüsse sind von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit folgendem Ergebnis geprüft worden.

Westf. Jugendhilfezentrum Dorsten

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH
hat am 24.06.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht  des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, Dorsten, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung  der gesetzlichen Vertreter des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, Dorsten. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendhilfezentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendhilfezentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH
hat am 25.04.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht  des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung  der gesetzlichen Vertreter des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kinderheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Westf. Jugendheim Tecklenburg

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH
hat am 23.05.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Jugendheimes Tecklenburg, Tecklenburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung  der gesetzlichen Vertreter des Jugendheimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt und Westf. Schulen - in Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 222, eingesehen werden.

Der Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Wolfgang   S c h ä f e r

- MBl. NRW. 2003 S. 1121