Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 41 vom 1.10.2003 Seite 1107 bis 1124
Jahresabschlüsse 2001 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Jahresabschlüsse 2001 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
Jahresabschlüsse
2001
des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten,
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
- 50 58 06/7/8 -
Der Gewinnvortrag des WJHZ Dorsten in Höhe von
83.271,89 Euro (162.865,66 DM) aus dem Jahr 2000 wird als
Betriebsmittelrücklage in die zweckgebundenen Rücklagen eingestellt.
Der Jahresüberschuss 2001 des WJHZ Dorsten von
8.099,08 Euro (15.840,41 DM) wird in Höhe von
- 2.083,76 Euro einer freien Rücklage zugeführt,
- 6.015,31 Euro als Betriebsmittelrücklage
den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
Der Gewinnvortrag des Westf. Heilpäd.
Kinderheimes Hamm aus früheren Jahren von insgesamt 324.729,47 Euro (635.115,64
DM) wird als Betriebsmittelrücklage in die zweckgebundenen Rücklagen eingestellt.
Der Jahresüberschuss 2001 des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm von 32.600,48 Euro (63.761,00
DM) wird in Höhe von
- 7.568,57 Euro einer freien Rücklage zugeführt,
- 25.031,91
Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
Der Gewinnvortrag des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
aus früheren Jahren von insgesamt 620.375,73 Euro (1.213.349,46 DM) wird als
Betriebsmittelrücklage in die zweckgebundenen Rücklagen eingestellt.
Der Jahresüberschuss 2001 des Westf. Jugendheimes
Tecklenburg von 154.905,61 Euro (302.969,02 DM) wird in Höhe von
- 18.519,12 Euro einer freien Rücklage zugeführt,
- 136.386,48 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
Die Jahresabschlüsse sind von der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW mit folgendem Ergebnis geprüft worden.
Westf. Jugendhilfezentrum Dorsten
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH
hat am 24.06.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, Dorsten, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, Dorsten. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendhilfezentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendhilfezentrums und stellt die
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."
gez. H i l l
i g w e g
Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH
hat am 25.04.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Kinderheimes und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar."
gez. H i l l
i g w e g
Westf.
Jugendheim Tecklenburg
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Evangelische Treuhand GmbH
hat am 23.05.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Jugendheimes Tecklenburg, Tecklenburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Jugendheimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Jugendheimes und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar."
gez. H i l l
i g w e g
Westfalen-Lippe
Wolfgang S c h ä f e r