Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 43 vom 29.10.2003 Seite 1149 bis 1166
Jahresabschlüsse 2001 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 06.10.2003 - 06.00 - 00 |
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Jahresabschlüsse 2001 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 06.10.2003 - 06.00 - 00
Landschaftsverband Rheinland
Jahresabschlüsse 2001
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und der Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 06.10.2003 - 06.00 - 00
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in
ihrer Sitzung am 28.11.2002 die Jahresabschlüsse 2001 der Rheinischen
Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen sowie
den Jahresabschluss 2001 der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und
über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt
beschlossen:
1
Verwendung der Bilanzgewinne bzw. des Jahresüberschuss
1.1
HPH Bedburg-Hau
Der Bilanzgewinn in Höhe von 30.597,75 DM wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
1.2
HPH Bonn
Der Jahresüberschuss in Höhe von 86.104,95 DM wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2000 in Höhe von 241.384,02 DM zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 327.488,97 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.3
HPH Düren
Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.609,05 DM wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2000 in Höhe von 31.134,31 DM zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 36.743,36 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.4
HPH Langenfeld
Der Jahresüberschuss in Höhe von 38.613,09 DM wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2000 in Höhe von 12.785,65 DM zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 51.398,74 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.5
HPH Viersen
Der Bilanzgewinn in Höhe von 83.241,84 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2
Vortrag des Bilanzverlustes
Der Bilanzverlust der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2001 in Höhe von 45.317,36 DM (23.170,40 €) wird auf das Wirtschaftsjahr 2002 vorgetragen.
Die abschließenden Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend
wiedergegeben:
Rheinisches Heilpädagogisches Heim
Bedburg-Hau
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
hat am 28.06.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir
haben den Jahresabschluss des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der
Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich nach den
Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 10. Juni 2003
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
gez. H i l l i g
w e g
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
hat am 21.06.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn, Bonn, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 25. August 2003
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
gez. H i l l i g
w e g
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
hat am 12.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir
haben den Jahresabschluss des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren,
Düren, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in
der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der
Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 25. August 2003
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
gez. H i l l i g
w e g
Rheinisches Heilpädagogisches Heim
Langenfeld
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH
hat am 18.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen
Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Herne, den 10. Juni 2003
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
gez. H i l l i g
w e g
Rheinisches Heilpädagogisches Heim
Viersen
Bestätigungsvermerk
Die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH
hat am 18.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Herne, den 10. Juni 2003
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
gez. H i l l i g
w e g
Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH hat am 17.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz-
und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Krankenhauszentralwäschereien und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Herne, den 10. Juni 2003
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
gez. H i l l i g
w e g
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte
können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der
Dienststunden, 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Landschaftsverband Rheinland,
Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418 eingesehen werden.
Köln, den 6.10.2003
Der
Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW. 2003 S. 1161