Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 50 vom 2.12.2003 Seite 1473 bis 1494

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2003 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums v. 11.11.2003 - I 3 - 0071 - 25.2
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2003 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums v. 11.11.2003 - I 3 - 0071 - 25.2

II.

Finanzministerium

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2003
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums v. 11.11.2003 -
I 3 - 0071 - 25.2

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.10.2003 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2003 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

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Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2003 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10. Dezember 2003 zuzuleiten sind,

2

in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Interesse sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.5 und Nummer 7.1 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.

- MBl. NRW. 2003 S. 1494