Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 50 vom 2.12.2003 Seite 1473 bis 1494
Rechnungslegungserlass 2003 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums v. 10.11.2003 - I 3 - 0071 - 25.2 |
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Rechnungslegungserlass 2003 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums v. 10.11.2003 - I 3 - 0071 - 25.2
Rechnungslegungserlass 2003
- Bundeshaushalt -
RdErl. d. Finanzministeriums v. 10.11.2003 -
I 3 - 0071 - 25.2
Der Rechnungslegungserlass 2003 des Bundesministeriums der Finanzen wird im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden (GMBl.) veröffentlicht. Der Rechnungslegungserlass 2003 wird wegen seines großen Umfangs nicht im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen abgedruckt. Sonderdrucke der Nummer des GMBl., in der der Rechnungslegungserlass veröffentlicht wird, können vielmehr bei der Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln, oder durch den Buchhandel bezogen werden.
Die mit der Rechnungslegung und der Aufstellung der Haushalts- und Vermögensrechnung für den Bund befassten Dienststellen werden auf die Bezugsmöglichkeit hingewiesen und gebeten, den Rechnungslegungserlass 2003 zu beachten, die Abschlussarbeiten sorgfältig auszuführen und die festgesetzten Termine einzuhalten.
Zusatz für die Bezirksregierungen:
Ich bitte, die Kreise und kreisfreien Städte zu unterrichten und die hierfür benötigten Abdrucke dieses Runderlasses und des Rechnungslegungserlasses selbst herzustellen. Ferner bitte ich die Bezirksregierungen Köln und Münster, aus Vereinfachungsgründen auch den Landschaftsverband Rheinland bzw. den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Kenntnis zu setzen.
- MBl. NRW. 2003 S. 1494