Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 14.11.2003
III.
ÖffentlicheAuslegung des EntwurfesderHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 Bek. desLandschaftsverbandesWestfalen-Lippe v. 14.11.2003
Aufgrund des § 23 der
Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert am 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 284), wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der
Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr
2004 mit den Anlagen in der Zeit
vom 8.12.2003 bis 16.12.2003
während der Dienststunden, jeweils montags
bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr, im
Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster,
Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D,
Zimmer 294, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Gegen den Entwurf können Einwohner der
Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn
der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz
1, erheben.
Münster, den 4. November 2003
S
c h ä f e r
Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
- MBl.
NRW. 2003 S. 1520
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