Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 54 vom 17.12.2003 Seite 1591 bis 1620
Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 24.11.2003 - I 1 - 2522 - |
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Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 24.11.2003 - I 1 - 2522 -
203205
Genehmigung
von Dienstreisen
der Leiterinnen und Leiter von Behörden und
Einrichtungen und ihrer Bediensteten
im Geschäftsbereich des Ministeriums
für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
RdErl. d.
Ministeriums für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie v. 24.11.2003
- I 1 - 2522 -
Aufgrund
des § 2 Abs. 1 des Landesreisekostengesetzes - LRKG - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 738) und des § 1 Abs. 2 der
Auslandsreisekostenverordnung - ARVO - vom 22. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 743)
in der jeweils geltenden Fassung erteile ich hiermit den Leiterinnen und
Leitern der Behörden und Einrichtungen meines Geschäftsbereiches jeweils für
ihre Person allgemein die Genehmigung, Inlandsdienstreisen sowie
Auslandsdienstreisen im europäischen Bereich durchzuführen. Ferner ermächtige
ich sie, für ihre Bediensteten in meinem Geschäftsbereich Inlandsdienstreisen
und Auslandsdienstreisen im europäischen Raum generell und Dienstreisen bis zu
sieben Tagen in den außereuropäischen Bereich eigenverantwortlich zu
genehmigen. Für längere Dienstreisen in den außereuropäischen Bereich gilt § 1
Abs. 2 ARVO.
Von
dieser Ermächtigung darf nur unter Anlegung eines strengen Maßstabes und unter
Beachtung des Sparsamkeitsgrundsatzes in dem dienstlich unumgänglich
notwendigen Umfang im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel Gebrauch gemacht
werden.
Der
RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 2.11.1999 (SMBl. NRW. 203205) wird aufgehoben.
- MBl. NRW. 2003 S. 1608