Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 6 vom 31.1.2003 Seite 147 bis 176

Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung
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Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung

20322

Richtlinien
über die Vergütung von Nebentätigkeiten
bei der Ausbildung und Fortbildung

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - B 2202 - 1.4 - IV A 2 –
u. d. Innenministeriums - II A 1 -
v. 17.12.2002 -

1

Der Gemeinsame RdErl. des Finanzministeriums und des Innenministeriums v. 22.12.1965 (SMBl. NRW. 20322) wird wie folgt geändert:

1.1

Nr. 2.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn         

1. des höheren Dienstes gehört                                                                                  24,00 Euro

2. des gehobenen Dienstes gehört                                                                             17,50 Euro

3. des mittleren Dienstes gehört                                                                                11,00 Euro“

1.2

Nr. 3.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn

1. des höheren Dienstes gehört                                                                                  24,00 Euro

2. einer anderen Laufbahngruppe gehört                                                                   18,00 Euro“

1.3

In Nr. 3.21 wird der Betrag „33 Euro“ durch den Betrag „36 Euro“ ersetzt.

2

Die Änderungen nach Nr. 1 treten am 1.1.2003 in Kraft; sie gelten für Unterrichtstätigkeiten und für Vortragstätigkeiten, die nach dem 31.12.2002 ausgeübt werden.

- MBl. NRW. 2003 S. 148