Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 8 vom 7.3.2003 Seite 199 bis 214
Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2002 RdErl. d. Finanzministeriums vom 03.02.2003 - KomF 1.112 - 6 – IV B 3 - |
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Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2002 RdErl. d. Finanzministeriums vom 03.02.2003 - KomF 1.112 - 6 – IV B 3 -
Anteil der Gemeinden an
der Umsatzsteuer
im Haushaltsjahr 2002
RdErl. d. Finanzministeriums vom 03.02.2003
- KomF 1.112 - 6 – IV B 3 -
Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden
Anteils an der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer nach dem Ist-Aufkommen für das
IV. Quartal 2002 beträgt
177.535.122,00 EUR.
Hierauf haben die Gemeinden im Dezember 2002 einen Abschlag in Höhe des Zahlbetrages für das III. Quartal von 168.931.889,00 EUR erhalten.
Der positive Abrechnungsbetrag für das
IV. Quartal wird hiermit auf
8.603.233,00
EUR
festgesetzt.
Der Betrag wird entsprechend den Schlüsselzahlen aufgeteilt, für die Aufteilung werden 8.603.232,00 EUR benötigt. Dieser Betrag wird am 30.01.2003 ausgezahlt. Der Restbetrag von 1 EUR wird auf das Jahr 2003 vorgetragen.
- MBl. NRW. 2003 S. 207