Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 9 vom 12.3.2003 Seite 215 bis 244

Zweite Satzung zur Änderung der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Musik Detmold vom 21. November 2002
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Zweite Satzung zur Änderung der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Musik Detmold vom 21. November 2002

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Zweite Satzung
zur Änderung der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung
der Hochschule für Musik Detmold
vom 21. November 2002

Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 41 Abs. 4 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetze vom 19. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 577) und vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590), hat die Hochschule für Musik Detmold die folgende Diplomprüfungsordnung als Satzung erlassen:

Artikel I

Die Allgemeine Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Musik Detmold vom 7. Juli 1997 (GABl. NW. 2 S. 639), geändert durch Satzung vom 25. April 2001 (ABl. NRW. 2 S. 60), wird wie folgt geändert:

§ 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 erhält folgende Fassung:

     „Die Diplomprüfung ist nicht bestanden, wenn entweder die Note im Öffentlichen Prüfungsteil oder im Rigorosum, ggf. der künstlerischen oder pädagogischen Prüfung oder ggf. der schriftlichen Diplomarbeit „nicht ausreichend” (5,0) lautet.“

b) Nach Satz 2 wird eingefügt:

     „Das Nichtbestehen des Öffentlichen Prüfungsteils führt zum Abbruch der weiteren Prüfung. Die Künstlerische Prüfung muss insgesamt wiederholt werden.“

c) Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 5 und 6.

Artikel II

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. April 2002 in Kraft. Sie findet Anwendung auf alle Studierenden, die im Sommersemester 2002 in das Hauptstudium eingetreten sind. Sie wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.) veröffentlicht.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Detmold vom 11. Februar 2002 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Oktober 2002 - 424-7.04.02.04.08.

Detmold, den 21. November 2002

Der Rektor
der Hochschule für Musik Detmold
Prof. Martin Christian    V o g e l

- MBl. NRW. 2003 S. 230