Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 19 vom 20.5.2003 Seite 445 bis 470

Investitionsprogramm 2003 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Investitionsprogramm 2003 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen

II.

Investitionsprogramm 2003
und sonstige Krankenhausmaßnahmen
des Landes Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen
und Familie
v. 7.4.2003 - III B 1 - 5750.02 -

Nach § 20 des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - KHG NRW - vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.September 2002

(GV. NRW. S. 485), wird für das Jahr 2003 folgendes Investitionsprogramm aufgestellt und veröffentlicht:

1
Zur Finanzierung stehen folgende Mittel zur Verfügung:

1.1
Ausgabemittel                                                  473.822.300 €

1.2
Verpflichtungsermächtigung                             255.646.000 €

                                                                         729.468.300 €

2
Die unter 1. genannten Mittel werden wie folgt verplant:

2.1
Weiterfinanzierung der
vor 2003 begonnenen
Krankenhausbaumaßnahmen
- Ausgabemittel -                                             168.638.500 €

2.21
Errichtung von Krankenhäusern
(Neubau, Umbau, Erweiterungsbau)

einschließlich der Erstausstattung

mit den für den Krankenhausbetrieb

im Rahmen seiner Aufgabenstellung

nach dem Feststellungsbescheid not-

wendigen Anlagegütern

(§ 21 Abs. 1 Nr. 1 KHG NRW)

- Anlage A -                                                    231.788.000 €

2.22
Bewilligung sonstiger dringender

Maßnahmen außerhalb des Investi-

tionsprogramms 2003

(§ 21 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KHG NRW)

- Anlage B -                                                                   Mio. €

zusammen 2.21 und 2.22                                   231.788.000 €

2.23
Bewilligung von Maßnahmen nach

§ 21 Abs. 1 KHG NRW im Rahmen des

Mittelkontingents der Bezirksre-

gierungen                                                           --         Mio. €

2.3
Förderrahmenerhöhungen (Mehr-

kostenbewilligungen bei Bau-

maßnahmen der Investitions-

programme bis einschließlich

2002)                                                                  23.858.000 €

2.4
Für die pauschale Förderung

(§§ 25 und 26 KHG NRW)

- Anlage C -                                                    305.183.800 €

  729.468.300 €

3
Sofern bei den Förderrahmenerhöhungen (Nr. 2.3) Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen werden, wird das Fördervolumen (Nrn. 2.21 und 2.22 zusammen) bzw. das Mittelkontingent (Nr. 2.23 ) um diesen Betrag erhöht.

4
Diese Bekanntmachung ist keine Genehmigung zum Baubeginn. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dem KHG NRW entsteht nach § 20 Satz 4 KHG NRW mit der schriftlichen Bewilligung der Fördermittel, mit der auch die Aufnahme der in der Anlage A genannten Vorhaben in das Investitionsprogramm 2003 verbunden ist.

Anlage A

Anlage C

- MBl. NRW. 2003 S. 457