Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 19 vom 20.5.2003 Seite 445 bis 470
Investitionsprogramm 2003 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Investitionsprogramm 2003 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
II.
Investitionsprogramm 2003
und sonstige Krankenhausmaßnahmen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bek. d.
Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen
und Familie
v. 7.4.2003 - III B 1 - 5750.02 -
(GV. NRW. S. 485),
wird für das Jahr 2003 folgendes Investitionsprogramm aufgestellt und
veröffentlicht:
Zur Finanzierung stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Ausgabemittel 473.822.300 €
1.2
Verpflichtungsermächtigung 255.646.000 €
729.468.300 €
Die unter 1. genannten Mittel werden wie folgt verplant:
Weiterfinanzierung der
vor 2003 begonnenen
Krankenhausbaumaßnahmen
- Ausgabemittel - 168.638.500 €
Errichtung von Krankenhäusern
(Neubau, Umbau, Erweiterungsbau)
einschließlich der
Erstausstattung
mit den für den
Krankenhausbetrieb
im Rahmen seiner
Aufgabenstellung
nach dem
Feststellungsbescheid not-
wendigen
Anlagegütern
(§ 21 Abs. 1 Nr. 1 KHG NRW)
- Anlage A - 231.788.000 €
Bewilligung sonstiger dringender
Maßnahmen außerhalb
des Investi-
tionsprogramms 2003
(§ 21 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KHG NRW)
- Anlage B - Mio. €
Bewilligung von Maßnahmen nach
§ 21 Abs. 1 KHG NRW
im Rahmen des
Mittelkontingents
der Bezirksre-
gierungen --
Mio. €
Förderrahmenerhöhungen (Mehr-
kostenbewilligungen bei Bau-
maßnahmen der Investitions-
programme bis einschließlich
2002) 23.858.000 €
Für die pauschale Förderung
(§§ 25 und 26 KHG NRW)
- Anlage C - 305.183.800 €
729.468.300 €
Sofern bei den Förderrahmenerhöhungen (Nr. 2.3) Haushaltsmittel nicht in
Anspruch genommen werden, wird das Fördervolumen (Nrn.
2.21 und 2.22 zusammen) bzw. das Mittelkontingent (Nr. 2.23 )
um diesen Betrag erhöht.
Diese Bekanntmachung ist keine Genehmigung zum Baubeginn. Ein Rechtsanspruch
auf Förderung nach dem KHG NRW entsteht nach § 20 Satz 4 KHG NRW mit der
schriftlichen Bewilligung der Fördermittel, mit der auch die Aufnahme der in
der Anlage A genannten Vorhaben in das Investitionsprogramm 2003 verbunden ist.
Anlage C