Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 20 vom 23.5.2003 Seite 471 bis 496

Entschädigung für die Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen der Ausbildungsberufe Vermessungstechniker und Kartograph RdErl. d. Innenministeriums v. 28.04.2003 – 36.1 – 2215/2225
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Entschädigung für die Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen der Ausbildungsberufe Vermessungstechniker und Kartograph RdErl. d. Innenministeriums v. 28.04.2003 – 36.1 – 2215/2225

71340

Entschädigung
für die Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen
der Ausbildungsberufe
Vermessungstechniker und Kartograph

RdErl. d. Innenministeriums v. 28.04.2003 – 36.1 – 2215/2225

Mein RdErl. v. 09.10.1978 (SMBl. NRW. 71340) wird wie folgt geändert:

1
Die Überschrift lautet: „Entschädigung von Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen der Ausbildungsberufe Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker sowie Kartographin und Kartograph“

2
Im Abschnitt 1. werden die Beträge „10,- DM“ durch „6,30 Euro“, „6,50 DM“ durch „4,20 Euro“ und „7,- DM“ durch 4, 30 Euro“ ersetzt.

3
Die neuen Beträge gelten erstmals für Prüfungen, die nach dem 31.12. 2002 abgeschlossen werden.

- MBl. NRW. 2003 S. 495