Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 22 vom 4.6.2003 Seite 523 bis 536

Berichtspflicht in Disziplinarangelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.2003 - 45.2 - 3027 H
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Berichtspflicht in Disziplinarangelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.2003 - 45.2 - 3027 H

20340

Berichtspflicht
in Disziplinarangelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten

RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.2003 - 45.2 - 3027 H

Mein RdErl. v. 13.8.1981 (SMBl. NRW. 20340) wird wie folgt geändert:

1
In Nr. 1.1 werden das Wort „Bereitschaftspolizei-Abteilungen“ durch das Wort „Polizeiausbildungsinstitute“, die Wörter „dem Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „der Bezirksregierung“ und die Wörter „der Bereitschaftspolizei“ durch die Wörter „für Ausbildung der Polizei“ ersetzt.

2
In Nr. 1.2 Satz 1 und 2 werden jeweils das Wort „Regierungspräsidenten“ durch das Wort „Bezirksregierungen“ und die Wörter „der Bereitschaftspolizei“ durch die Wörter „für Ausbildung der Polizei“ ersetzt. In Nr. 1.2 Satz 1 werden die Wörter „der Innenminister“ durch die Wörter „das Innenministerium“ ersetzt.

3
In Nr. 3 Satz 1 wird das Wort „Ziff.“ durch das Wort „Nr.“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2003 S. 524