Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 22 vom 4.6.2003 Seite 523 bis 536
Berichtspflicht in Disziplinarangelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.2003 - 45.2 - 3027 H |
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Berichtspflicht in Disziplinarangelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten RdErl. d. Innenministeriums v. 9.5.2003 - 45.2 - 3027 H
20340
Berichtspflicht
in Disziplinarangelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten
RdErl. d. Innenministeriums v.
9.5.2003 - 45.2 - 3027 H
Mein RdErl. v.
13.8.1981 (SMBl. NRW. 20340) wird wie folgt geändert:
1
In Nr. 1.1 werden das Wort
„Bereitschaftspolizei-Abteilungen“ durch das Wort
„Polizeiausbildungsinstitute“, die Wörter „dem Regierungspräsidenten“ durch die
Wörter „der Bezirksregierung“ und die Wörter „der Bereitschaftspolizei“ durch
die Wörter „für Ausbildung der Polizei“ ersetzt.
2
In Nr. 1.2 Satz 1 und 2 werden jeweils das Wort „Regierungspräsidenten“ durch
das Wort „Bezirksregierungen“ und die Wörter „der Bereitschaftspolizei“ durch die Wörter „für Ausbildung der
Polizei“ ersetzt. In Nr. 1.2 Satz 1 werden die Wörter „der Innenminister“ durch die Wörter
„das Innenministerium“ ersetzt.
3
In Nr. 3 Satz 1 wird das Wort „Ziff.“ durch das Wort „Nr.“ ersetzt.
- MBl. NRW. 2003 S. 524