Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 22 vom 4.6.2003 Seite 523 bis 536

Fahrkostenerstattung - Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der  Deutschen Bahn AG -
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Fahrkostenerstattung - Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der  Deutschen Bahn AG -

II.

Finanzministerium

Fahrkostenerstattung
- Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der
 Deutschen Bahn AG -

RdErl. d. Finanzministeriums v. 02.05.2003 – B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat zum 15.12.2002 ein neues Preissystem eingeführt. Die folgenden Ausführungen enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale der neuen Tarife und Hinweise zur einheitlichen Anwendung hinsichtlich der reisekostenrechtlichen Bestimmungen.

1
Überblick zur Tarifstruktur

1.1
Wesentliche Bestandteile der neuen Tarifstruktur bilden:

1.1.1
Normalpreise mit produktspezifischen Preisdifferenzen

- Produktklasse ICE

- Produktklasse IC/EC

- Produktklasse C (Nahverkehr: InterRegio, Regionalexpress- und Regionalzüge)

mit voller Flexibilität auch für Einzelfahrten (ohne Rückfahrkarte) direkt vor Abfahrt oder noch im Zug (hier allerdings zum erhöhten Bordpreis) buchbar.

Im Nahverkehr können Einzelzuschläge für IC/EC nicht mehr gelöst werden. Dies ist nur noch für Zeitkarten möglich.

1.1.2
Plan&Spar-Preise

- Plan&Spar 10 mit 10% Rabatt auf den Normalpreis auch für Einzelfahrten, allerdings nur bis 1 Tag vor Fahrtantritt und nur mit Zugbindung buchbar.

- Plan&Spar 25 mit 25% Rabatt auf den Normalpreis, nur für Hin- und Rückfahrt mindestens 3 Tage im Voraus mit Zugbindung buchbar.

- Plan&Spar 40 mit 40% Rabatt auf den Normalpreis, nur für Hin- und Rückfahrt mindestens 7 Tage im Voraus mit Zug- und Wochenendbindung buchbar (Nacht von Samstag auf Sonntag muss einbezogen sein).

Die Plan&Spar-Preise sind auf stark frequentierten Fernstrecken und an Tagen mit hoher Auslastung unterschiedlich je nach Tageszeit kontingentiert.

1.1.3
Mitfahrerrabatte

Mitfahrerrabatte in Höhe von 50% für die zweite bis vierte Person können auf die vorgenannten Rabattierungen in Anspruch genommen werden.

1.1.4
Nahverkehr

Im Nahverkehr ergeben sich keine Änderungen innerhalb von Verkehrsverbünden/Tarifgemeinschaften und bezüglich der bisherigen Streckenzeitkarten. Die Möglichkeit IC/EC mit Streckenzeitkarten zuzüglich Zuschlägen zu nutzen, besteht nicht mehr. Für Fernverkehrsreisen sind Anschlussreisen („Zu- und Abbringung“) in Nahverkehrszügen eingeschlossen.

1.2
BahnCard – neu –

Zum 15. Dezember 2002 ist ein neues Rabattsystem BahnCard eingeführt worden. Die neue BahnCard ist nicht übertragbar und gilt für zwölf Monate ab Kaufdatum. Sie gilt für die Benutzung in der jeweiligen Wagenklasse an allen Tagen und in den unter 1.1.1 genannten Zügen der DB AG. Die Anerkennung im Verbundtarif ist jeweils gesondert geregelt. Die Ermäßigung beträgt 25% auf alle Preise (also Normalpreise, Plan&Spar-Preise, Mitfahrerpreise und alle buchbaren Kombinationen dieser Preise).

Der Preis beträgt für:

- BahnCard 2. Klasse                        60 Euro,

- BahnCard 1. Klasse                       150 Euro.

Mit dem Angebot der neuen BahnCard entfallen:

- die bisherige BahnCard und BahnCard-First mit 50% Rabatt

- die Partner BahnCard (Zusatzkarte)

- die BahnCard für Senioren (ab 60 Jahre)

- die BahnCard für Junioren (18 bis 22 Jahre, Schüler und Studenten bis 26 Jahre)

Als Übergangsregelung wird bei BahnCard und BahnCard-First alter Art bis zum Ablauf der Gültigkeit – also längstens bis zum 13. Januar 2004 – ein Rabatt von 50% nur auf Normalpreise gewährt.

1.3
Stornokonditionen

Bei Fahrkarten, die zum Normalpreis erworben wurden, ist ein Umtausch/eine Erstattung bis vor dem 1. Geltungstag kostenlos möglich; ab dem 1. Geltungstag werden 15 Euro erhoben.

Bei den Plan&Spar Tarifen wird bei einem Umtausch/einer Erstattung bis zum Ende der jeweiligen Vorkaufsfrist (1 Tag bei Plan&Spar 10, 3 Tage bei Plan&Spar 25, 7 Tage bei Plan&Spar 40) ein Betrag von 15 Euro; bis vor dem 1. Geltungstag wird ein Betrag von 30 Euro erhoben. Ab dem 1. Geltungstag ist ein Umtausch/eine Erstattung ausgeschlossen.

2
Firmenkundenprogramm der Bahn (sog. bahn.corporate)

2.1
Die DB AG gewährt dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesverwaltung) mit Einführung des neuen Preissystems einen umsatzabhängigen Rabatt (Firmenrabatt „Land“) von derzeit 9 v.H. auf Normalpreise. Dieser Rabatt ist kombinierbar mit BahnCard- und Mitfahrerrabatten.

2.2
Übertragbare NetzCard

Die übertragbare NetzCard wird voraussichtlich noch bis Mitte 2003 von der DB AG mit einjähriger Gültigkeit angeboten werden. Nach dem Gesamtkonzept des neuen Preissystems soll sie anschließend ersatzlos wegfallen.

2.3
Firmenabonnement (FiA)

Das neue Firmenabonnement ersetzt das bisherige Großkundenabonnement (GKA). Das FiA ermöglicht einen Rabatt in Höhe von 4% (kombinierbar mit BahnCard- und Mitfahrerrabatten).

Es bietet ein Kontingent von 5 000,- Euro abzgl. 4% (Zahlpreis: 4 800,- €) und wird ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.

Da der Firmenrabatt „Land“ nach Nr. 2.1 9% beträgt, kommt die Inanspruchnahme des FiA grundsätzlich nicht in Betracht.

3
Fahrkostenerstattung bei Dienstreisen (§ 5 LRKG)

3.1
Der Firmenrabatt „Land“ (s. Nr. 2.1) wird zusätzlich (im Unterschied zum Großkundenticket – bis 14.12.2002: 20% Rabatt – nur auf den Grundpreis) auch auf den BahnCard Rabatt (25%) und auf Mitfahrerrabatte gewährt.

Stellt die Dienststelle nach überschlägiger Prognose fest, dass die Beschaffung einer BahnCard gegenüber einer Einzelticketbeschaffung zu einem fiskalisch günstigeren Ergebnis führt, ist – unter dem Gesichtspunkt des Firmenrabattes „Land“ – die BahnCard über das den Dienststellen bekannte und mit dem Land NRW kooperierende Reisebüro zu beschaffen.

3.2
Wird von den Dienstreisenden trotz Aufforderung keine BahnCard beschafft, sind höchstens die Fahrkosten zu erstatten, die bei ihrem Einsatz angefallen wären.

3.3
Wenn Dienstreisende bereits aus persönlichen Gründen im Besitz einer Bahn-Card sind, können Fahrkosten nur unter Berücksichtigung des BahnCard Rabatts, des Firmenkundenrabatts sowie ggf. eines Mitfahrerrabatts erstattet werden. Die Kosten der BahnCard sind nur dann zu erstatten, wenn die Fahrpreisermäßigungen die Kosten der BahnCard erreicht oder überschritten haben. Eine anteilige Kostenerstattung der BahnCard ist nicht möglich (VV 7 Satz 3 zu § 5 LRKG).

3.4
Können durch frühzeitige Buchungsmöglichkeit Plan&Spar Tarife (Plan&Spar 40, Plan&Spar 25, Plan&Spar 10) in Anspruch genommen werden, sollten sie zur Kosteneinsparung genutzt werden.

Auf die Stornokonditionen der DB AG (Nr. 1.3) wird hingewiesen.

Bei Verspätungen, die von der DB AG verursacht sind, kann bei den Plan&Spar Tarifen der nächste Anschlusszug (ohne besondere Bahnbestätigung) benutzt werden.

3.5
In Fällen, in denen eine Kostenvergleichsberechnung (z.B. bei § 5 Abs. 3 Satz 1 LRKG) durchzuführen ist, ist grundsätzlich der Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes „Land“ in Höhe von derzeit 9 % zugrunde zu legen.

Bei Dienststellen, die den Firmenrabatt „Land“ nicht in Anspruch nehmen können, sind die regelmäßig erzielbaren Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen (z.B. Firmenabonnement – FiA -).

3.6
Der dem Land auf den Normalpreis (Nr. 2.1) jeweils gewährte Firmenrabatt ist umsatzabhängig. Daher sind alle Buchungen über das den Dienststellen bekannte und mit dem Land kooperierende Reisebüro vorzunehmen.

4
Fahrkostenerstattung in anderen Fällen

Nummer 3 gilt auch für die Bemessung der Fahrkostenerstattung

- bei Reisebeihilfen für Heimfahrten nach § 5 TEVO,

- der Fahrkosterstattung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TEVO und

- der Fahrkostenerstattung nach § 7 LUKG/BUKG.

Mein Runderlass vom 15.03.1993 (SMBl. NRW. 203205) wird aufgehoben.

- MBl. NRW. 2003 S. 534