Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 22 vom 4.6.2003 Seite 523 bis 536
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2003 RdErl. d. Innenministeriums v. 06.05.2003 35 – 71.02-7343/03 (5) – |
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Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2003 RdErl. d. Innenministeriums v. 06.05.2003 35 – 71.02-7343/03 (5) –
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer
im Haushaltsjahr 2003
RdErl. d. Innenministeriums v. 06.05.2003
35 – 71.02-7343/03 (5) –
Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen wird für die Zeit vom 01.01.2003 bis 31.03.2003 auf
1.048.528.702,00 € festgesetzt.
Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftssteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.
- MBl. NRW. 2003 S. 535