Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 22 vom 4.6.2003 Seite 523 bis 536

Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Punktnachweiserlass NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 10.05.2003 - 36.2 – 7118
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Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Punktnachweiserlass NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 10.05.2003 - 36.2 – 7118

Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte
in Nordrhein-Westfalen (Punktnachweiserlass NRW)

RdErl. d. Innenministeriums v. 10.05.2003 - 36.2 – 7118

1
Auf Grund der Einführung des neuen Höhensystems DHHN92 Anfang des vergangenen Jahres waren im Punktnachweiserlass (RdErl. v. 2.1.2001 (n.v.) - III C 3 - 7118 (SMBl. NRW. 71342)) das Verfahren Bezieher Sekundärnachweis zu modifizieren und die Musterauszüge zu aktualisieren. Bei dieser Gelegenheit wurden zugleich einige - eher redaktionelle - Korrekturen angebracht.

2
Die betroffenen Seiten des Broschürenerlasses wurden überarbeitet und die bearbeiteten Textstellen kenntlich gemacht. Diese Änderungsblätter stehen unter der Homepage des Landesvermessungsamtes zum Herunterladen bereit.

3
Der eigentliche Broschürenerlass wurde aktualisiert. Er steht ebenfalls unter der o.a. Homepage zur Verfügung.

4
Ausdrucke des Punktnachweiserlasses stellt das Landesvermessungsamt auf Anforderung gegen Erstattung der Herstellungskosten zur Verfügung.

- MBl. NRW. 2003 S. 535