Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 22 vom 4.6.2003 Seite 523 bis 536
Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Punktnachweiserlass NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 10.05.2003 - 36.2 – 7118 |
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Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Punktnachweiserlass NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 10.05.2003 - 36.2 – 7118
Die Führung des
Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte
in Nordrhein-Westfalen (Punktnachweiserlass NRW)
RdErl.
d. Innenministeriums v. 10.05.2003 - 36.2 – 7118
1
Auf Grund der Einführung des neuen Höhensystems DHHN92 Anfang des vergangenen
Jahres waren im Punktnachweiserlass (RdErl. v. 2.1.2001 (n.v.) - III C 3 - 7118 (SMBl. NRW. 71342)) das Verfahren Bezieher Sekundärnachweis zu modifizieren und
die Musterauszüge zu aktualisieren. Bei dieser Gelegenheit wurden zugleich
einige - eher redaktionelle - Korrekturen angebracht.
2
Die betroffenen Seiten des Broschürenerlasses wurden überarbeitet und die
bearbeiteten Textstellen kenntlich gemacht. Diese Änderungsblätter stehen unter
der Homepage des Landesvermessungsamtes zum Herunterladen bereit.
3
Der eigentliche Broschürenerlass wurde aktualisiert. Er steht ebenfalls unter
der o.a. Homepage zur Verfügung.
4
Ausdrucke des Punktnachweiserlasses stellt das Landesvermessungsamt auf
Anforderung gegen Erstattung der Herstellungskosten zur Verfügung.
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MBl. NRW. 2003 S. 535