Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 24 vom 26.6.2003 Seite 565 bis 578
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 28.5.2003 - 111 - 0102 |
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Normkopf Norm Normfuß |
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 28.5.2003 - 111 - 0102
20020
Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und
Arbeit
v. 28.5.2003 - 111 - 0102
1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit wird die
Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes
Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des ihnen
übertragenen Aufgabengebietes auf
1.1
die Bezirksregierungen,
1.2
die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz,
1.3
die Landesanstalt für Arbeitsschutz,
1.4
das Landesinstitut für Qualifizierung,
1.5
den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW,
1.6
den Landesbetrieb Materialprüfungsamt NRW
übertragen.
Ist bei den unter 1.2 bis 1.3 genannten Behörden und
Einrichtungen ein juristischer Dezernent oder eine juristische Dezernentin
nicht bestellt, wird die Vertretung durch die jeweils örtlich zuständige
Bezirksregierung wahrgenommen.
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche
Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von
besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.
2
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit, dieses vertreten
durch.............................................".
3
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 28.5.2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt
mein Runderlass vom 23.1.2001 (SMBl. NRW. 20020) außer Kraft.
- MBl. NRW. 2003 S. 566