Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 24 vom 26.6.2003 Seite 565 bis 578

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 28.5.2003 - 111 - 0102
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 28.5.2003 - 111 - 0102

20020

Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
v. 28.5.2003 - 111 - 0102

1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf

1.1
die Bezirksregierungen,
1.2
die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz,
1.3
die Landesanstalt für Arbeitsschutz,
1.4
das Landesinstitut für Qualifizierung,
1.5
den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW,
1.6
den Landesbetrieb Materialprüfungsamt NRW

übertragen.

Ist bei den unter 1.2 bis 1.3 genannten Behörden und Einrichtungen ein juristischer Dezernent oder eine juristische Dezernentin nicht bestellt, wird die Vertretung durch die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung wahrgenommen.

Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.

2
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, dieses vertreten durch.............................................".


3
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 28.5.2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt mein Runderlass vom 23.1.2001 (SMBl. NRW. 20020) außer Kraft.

- MBl. NRW. 2003 S. 566