Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 25 vom 2.7.2003 Seite 579 bis 616
Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2003 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 4.03.2003 |
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Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2003 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 4.03.2003
II.
Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2003
Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 4.03.2003
1
0,9 % (IV/02 bis III/03) der über die KZVWL abgerechneten Leistungen
einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und
2
Festbetrag von EUR 153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene
Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen,
ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),
3
Belegabrechner
a)
Bei den
Quartalsabrechnungsarten (KCH und Kfo) eine
Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.
b) Für Belegabrechner
der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.
Vorsitzender des Vorstandes
Vorsitzender der Vertreterversammlung