Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 28 vom 16.7.2003 Seite 677 bis 694
Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 4.6.2003 – 511-1.01.05 - 41448 |
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Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 4.6.2003 – 511-1.01.05 - 41448
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Schulfähigkeitsprofil
als Brücke zwischen
Kindergarten und Grundschule
RdErl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 4.6.2003 – 511-1.01.05 - 41448
Eltern und Kindergärten brauchen eine klare Orientierung, worauf die Arbeit in der Grundschule aufbaut. Diese Orientierung soll sowohl durch ein Schulfähigkeitsprofil als auch durch eine Bildungsvereinbarung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder als der Obersten Landesjugendbehörde mit den Trägerverbänden über die Grundsätze der Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen gegeben werden.
Ziel
des Schulfähigkeitsprofils und der Bildungsvereinbarung ist es, zu einer
besseren Verzahnung der elementaren und der schulischen Bildung und Erziehung
beizutragen, neue Impulse zu geben und jedes Kind im Kindergarten und in der
Grundschule seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern.
Das Schulfähigkeitsprofil
stellt aus Sicht der schulischen Anforderungen in systematischer Form jene
Kompetenzbereiche zusammen, die als grundlegende Voraussetzung für
erfolgreiches Lernen gelten und dient damit als Förderorientierung in den
Kindertageseinrichtungen und in der Schuleingangsphase. Dabei greift es das
auf, was in vielen Kindergärten und Grundschulen bereits gute Praxis ist.
In
Verbindung mit dem Rahmenkonzept "Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und
Grundschule" (BASS 12-21 Nr.5) soll das Schulfähigkeitsprofil erstmals im
Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2004/2005 den pädagogischen Fachkräften in den Kindergärten und
den Lehrkräften der Grundschulen eine Orientierung für Gespräche mit den
Erziehungsberechtigten geben.
Das
Schulfähigkeitsprofil hat empfehlenden Charakter. Es geht allen Grundschulen
und den Kindergärten in Nordrhein-Westfalen in Form einer Handreichung zu.
Ebenso
wird das Schulfähigkeitsprofil allen Sonderschulen des Primarbereichs zur
Verfügung gestellt. Es ist Aufgabe der jeweils zuständigen Schulaufsicht, die
Einsatzmöglichkeiten des Schulfähigkeitsprofils unter Berücksichtigung der
besonderen Anforderungen in den Sonderschulen des Primarbereichs mit den
Schulen zu beraten.
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MBl. NRW. 2003 S. 682